Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Medizinrecht aktuell Französisches Urteil im PIP-Skandal - TÜV zu Schadensersatz verurteilt

Im s.g. PIP-Skandal um minderwertige Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht jetzt ein Urteil gesprochen. Den Klägerinnen, deren Klage als zulässig bewertet wurde, ist Schadensersatz zugesprochen worden.

Der TÜV Rheinland hatte vor einigen Jahren die synthetischen Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geprüft und bestätigt, dass das Qualitätssicherungsverfahren des Herstellers den gesetzlichen Anforderungen genügt. Weltweit waren daraufhin die letztlich minderwertigen Implantate bei schätzungsweise mehreren Millionen Frauen eingesetzt worden. Die Implantate erwiesen sich im Nachgang als reißanfällig, sodass das für den Körper giftige Silikon aus den Implantaten in das Brustgewebe hinein austreten konnte.

Das Produkt konnte damals nur deshalb auf den Markt gebracht werden, weil der TÜV eine entsprechende Zertifizierung ausgesprochen hatte. Die Prüfung durch den TÜV sei mangelhaft gewesen, es hätte nicht nur das Qualitätssicherungssystem, sondern auch das verwendete Silikon näher geprüft werden müssen, so das Berufungsgericht im französischen Aix-en-Provence. Da der TÜV eine entsprechende Prüfung nicht durchgeführt hat, haftet er den betroffenen Klägerinnen für den Ersatz des entstandenen Schadens.

Bei über 13.000 Betroffenen hatte das Berufungsgericht in Aix-en-Provence einen Schadensersatzanspruch zugesprochen. Bei weiteren gut 6.000 Betroffenen ist die Klage als unzulässig abgewiesen worden, weil sich aus den vorgelegten Unterlagen nicht hinreichend sicher ergab, dass tatsächlich das minderwertige Implantat eingesetzt worden war.

Der TÜV hat angekündigt, die Entscheidung bei dem s.g. Kassationsgericht, vergleichbar mit dem deutschen Bundesgerichtshof, überprüfen zu lassen.

Beitrag veröffentlicht am
12. Februar 2021

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen