Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wirtschaftsstrafrecht Geldwäsche Regeln: Wer sie bisher ignoriert hat, sollte dies überdenken

Das Thema der Geldwäsche ist vielschichtig und damit auch die Ansichten und Bewertungen hierzu. Zwei wesentliche Fakten hierzu sind: Das Geldwäschevolumen in Deutschland ist erheblich. Das hierzu bestehende EU-Recht verursacht einen Handlungsdruck auf Gesetzgebung und Behörden.

Dies wird sich zukünftig nicht ändern. Das bedeutet für die Praxis: Die gesetzlichen Regeln werden angezogen werden. Ignorieren führt nur zur momentanen Ruhe und nicht zu einer dauerhaften Lösung.

Insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler und Güterhändler, die bisher der Ansicht waren, sie könnten diese Thematik in ihrer Berufsausübung ausblenden, sollten diese Einstellung überdenken. Denn sie sind es, die die aktuelle Zielgruppe sind, hinsichtlich derer eine Verschärfung der Regeln im Geldwäschegesetz bevorsteht.

Der Bundestag hat am 14. November 2019 die Gesetzeslage zur Geldwäsche verschärft. Beispielhaft zu erwähnen sind, dass

  • nunmehr auch als Mietmakler tätige Immobilienmakler, Kunstgalerien, Kunst-Auktionshäuser sowie Kunstlagerhalter in den Kreis der Verpflichteten einbezogen werden;
  • die Kategorie der diesbezüglich relevanten Geschäfte von Rechtsanwälten u.a. erweitert wurde auf die Hilfeleistung in Steuersachen;
  • die Verpflichtung zum Risikomanagement für Güterhändler gilt, wenn Transaktionen über Edelmetalle, Schmuck, Uhren etc. mit einer Barzahlung über mindestens 2.000,00 € verbunden ist. Bisher lag diese Grenze für Güterhändler generell bei 10.000,00 €.

Unerfreulich und damit ein Hindernis im Hinblick auf die Umsetzung ist, dass diese Gesetzesregelung nicht nur im Gesetzestext sondern auch in der Umsetzung komplex und sperrig ist. Das hindert jedoch nicht daran, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes für das eigene Unternehmen so zu installieren, dass sie effektiv und sinnvoll gehandhabt werden und damit den Geschäftsablauf so wenig wie möglich verkomplizieren und beeinträchtigen. Denn letztendlich bedarf es im 1. Schritt einer Risikoanalyse, wo denn ein Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung liegen kann. Das allein ist kein Hexenwerk und das Ergebnis einer derartigen Einschätzung sicherlich hilfreich.

Daraus resultiert im 2. Schritt die Erstellung einer Richtlinie und damit die Festlegung von Sorgfaltspflichten, um risikoreiche Geschäftsvorfälle auch tatsächlich erkennen zu können.Damit ist im Ergebnis kurz zusammenzufassen: Lassen sich von diesem Thema der Geldwäsche nicht erschrecken. Wenn sie es bisher nicht getan haben, installieren Sie diese Thematik in ihren Geschäftsablauf in einer moderaten Art und Weise, die den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Nicht alles muss so kompliziert umgesetzt werden, wie es der Gesetzeswortlaut erscheinen lässt.

Beitrag veröffentlicht am
20. November 2020

Carsten Lange
dhk Daniel · Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Investitionsrecht, Steuerrecht
23.07.2025

Investitionssofortprogramm 2025: Bundesregierung will Investitionen steuerlich befeuern.

Degressive Abschreibung, E-Fahrzeug-Sonderregeln, Körperschaftsteuer-Senkung – was Unternehmen jetzt wissen sollten.

Beitrag lesen
Streitbeilegung
23.07.2025

Abschaltung der EU-Online-Streitbeilegungsplattform: Was Sie jetzt beachten müssen

Am 20. Juli 2025 wurde die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union dauerhaft abgeschaltet. Dieser Schritt bringt für Unternehmen und Websitebetreiber wichtige Neuerungen mit sich – vor allem im Hinblick auf Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstige Pflichtinformationen.

Beitrag lesen
Wolkenkratzer Froschperspektive
ausl. Investition, Internationales Gesellschaftsrecht
22.07.2025

Unternehmertum im Herzen Europas (CZ)

Tschechien ist seit Jahren ein Magnet für deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen: zentrale Lage, qualifizierte Fachkräfte, stabile Gesetzgebung und wettbewerbsfähige Kosten. Dieser Leitfaden fasst – Stand 22. Juli 2025 – alle wichtigen rechtlichen, steuerlichen und praktischen Aspekte zusammen, die ein DACH‑Unternehmer kennen sollte. Trotz juristischer Tiefe bleiben die Erläuterungen so verständlich, dass auch Einsteiger ohne Vorkenntnisse den roten Faden behalten.

Beitrag lesen