Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wirtschaftsstrafrecht Geldwäsche Regeln: Wer sie bisher ignoriert hat, sollte dies überdenken

Das Thema der Geldwäsche ist vielschichtig und damit auch die Ansichten und Bewertungen hierzu. Zwei wesentliche Fakten hierzu sind: Das Geldwäschevolumen in Deutschland ist erheblich. Das hierzu bestehende EU-Recht verursacht einen Handlungsdruck auf Gesetzgebung und Behörden.

Dies wird sich zukünftig nicht ändern. Das bedeutet für die Praxis: Die gesetzlichen Regeln werden angezogen werden. Ignorieren führt nur zur momentanen Ruhe und nicht zu einer dauerhaften Lösung.

Insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Makler und Güterhändler, die bisher der Ansicht waren, sie könnten diese Thematik in ihrer Berufsausübung ausblenden, sollten diese Einstellung überdenken. Denn sie sind es, die die aktuelle Zielgruppe sind, hinsichtlich derer eine Verschärfung der Regeln im Geldwäschegesetz bevorsteht.

Der Bundestag hat am 14. November 2019 die Gesetzeslage zur Geldwäsche verschärft. Beispielhaft zu erwähnen sind, dass

  • nunmehr auch als Mietmakler tätige Immobilienmakler, Kunstgalerien, Kunst-Auktionshäuser sowie Kunstlagerhalter in den Kreis der Verpflichteten einbezogen werden;
  • die Kategorie der diesbezüglich relevanten Geschäfte von Rechtsanwälten u.a. erweitert wurde auf die Hilfeleistung in Steuersachen;
  • die Verpflichtung zum Risikomanagement für Güterhändler gilt, wenn Transaktionen über Edelmetalle, Schmuck, Uhren etc. mit einer Barzahlung über mindestens 2.000,00 € verbunden ist. Bisher lag diese Grenze für Güterhändler generell bei 10.000,00 €.

Unerfreulich und damit ein Hindernis im Hinblick auf die Umsetzung ist, dass diese Gesetzesregelung nicht nur im Gesetzestext sondern auch in der Umsetzung komplex und sperrig ist. Das hindert jedoch nicht daran, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes für das eigene Unternehmen so zu installieren, dass sie effektiv und sinnvoll gehandhabt werden und damit den Geschäftsablauf so wenig wie möglich verkomplizieren und beeinträchtigen. Denn letztendlich bedarf es im 1. Schritt einer Risikoanalyse, wo denn ein Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung liegen kann. Das allein ist kein Hexenwerk und das Ergebnis einer derartigen Einschätzung sicherlich hilfreich.

Daraus resultiert im 2. Schritt die Erstellung einer Richtlinie und damit die Festlegung von Sorgfaltspflichten, um risikoreiche Geschäftsvorfälle auch tatsächlich erkennen zu können.Damit ist im Ergebnis kurz zusammenzufassen: Lassen sich von diesem Thema der Geldwäsche nicht erschrecken. Wenn sie es bisher nicht getan haben, installieren Sie diese Thematik in ihren Geschäftsablauf in einer moderaten Art und Weise, die den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Nicht alles muss so kompliziert umgesetzt werden, wie es der Gesetzeswortlaut erscheinen lässt.

Beitrag veröffentlicht am
20. November 2020

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen