Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Reiserecht aktuell Gutschein als Zahlung für Reisepreis

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (30 C 3256/17) hat entschieden, dass ein Kunde gegenüber dem Reisepreisversicherer auch dann eine Erstattung verlangen kann, wenn zur ursprünglichen Zahlung des Reisepreises ein Gutschein verwendet worden war. Die Klägerin hatte einen Reisegutschein über 438,00 € für eine Flugreise nach Rom erworben und diesen gegen die Reise eingelöst.

Hierfür erhielt sie eine Buchungsbestätigung und ein Reisesicherungsschein, der den beklagten Versicherer als Reisepreisversicherer auswies. Der Reiseveranstalter wurde dann kurz vor Antritt der Reise insolvent. Der Reiseversicherer wandte schlussendlich gegenüber der Klägerin ein, ein Versicherungsfall läge nicht vor, weil die Klägerin tatsächlich keine Reise bezahlt sondern lediglich einen Gutschein eingelöst hat.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main führt hierzu aus, dass der Zweck einer Reisepreisabsicherung darin besteht, den konkreten Schaden des Kunden im Insolvenzfall abzudecken. Wenn ein Reiseveranstalter und auch der Reisepreisabsicherer einen Gutschein als Zahlungsmittel akzeptieren, dann steht dieser Gutschein einer Zahlung mit Geld gleich und muss im Insolvenzfall entsprechend behandelt werden.

Beitrag veröffentlicht am
18. Dezember 2020

Stichworte in diesem Beitrag

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeit Bau Handwerk
Werkvertragsrecht
26.01.2026

„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!

Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung

Beitrag lesen
arzt rezept bescheinigung medizin
Gesundheitsrecht
26.01.2026

Erstattung von Operationskosten bei operativer Behandlung des Lipödems

Mit der Erprobung der Liposuktion durch den Großen Gemeinsamen Bundesausschuss(G‑BA), dem Entscheidungsgremium zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungsmethoden durch gesetzliche Krankenkassen, und der LIPLEG‑Studie wurde die Evidenzlage systematisch weiterentwickelt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Totalgewinnprognose: Wenn das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellt

Gerade in der Anfangsphase einer Selbständigkeit sind Verluste nichts Ungewöhnliches. Das Finanzamt erkennt sie in der Regel in den ersten Jahren auch an. Je länger die Verlustperiode jedoch andauert, desto mehr wächst der Verdacht, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, sondern die Tätigkeit ausgeübt wird, um etwa Steuern zu sparen.

Beitrag lesen