Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Gutscheine und Geldkarten: BMF äußert sich zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug

Wenden Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Gutscheine zu, fließt Letzteren entweder Barlohn oder ein Sachbezug zu. Die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachbezügen ist aus steuerlicher Sicht sehr bedeutsam, da Barlohn in voller Höhe lohnsteuerpflichtig ist und ein Sachbezug bis zu einem Wert von 44 € pro Monat lohnsteuerfrei bleiben kann.

Nach einer neuen Definition im Einkommensteuergesetz gehören zum Barlohn auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Als Sachbezug definiert das Gesetz neuerdings bestimmte zweckgebundene Gutscheine (einschließlich entsprechender Gutscheinkarten, digitaler Gutscheine, Gutscheincodes oder Gutschein-Apps) und entsprechende Geldkarten (einschließlich Prepaidkarten). Voraussetzung für diese günstige Einordnung als Sachbezug ist aber unter anderem, dass die Gutscheine oder Geldkarten ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder einem Dritten berechtigen (= keine Barauszahlung zugelassen). Die 44-€-Freigrenze ist bei diesen Gutscheinen anwendbar, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in einem neuen Schreiben nun ausführlich zur Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen geäußert und in beispielhaften Aufzählungen verschiedene Zuwendungsarten in die Kategorien Barlohn und Sachbezug eingeordnet. Als Sachbezug können demnach unter anderem Papier-Essensmarken, arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten, wiederaufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel und Tankgutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen gewertet werden. Weiter äußert sich das BMF in seinem Schreiben zum Zuflusszeitpunkt (Versteuerungszeitpunkt) bei Gutscheinen und Geldkarten und zur Anwendung der 44-€-Freigrenze bei Unfallversicherungen und der betrieblichen Altersversorgung.

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen