Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Gutscheine und Geldkarten: BMF äußert sich zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug

Wenden Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Gutscheine zu, fließt Letzteren entweder Barlohn oder ein Sachbezug zu. Die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachbezügen ist aus steuerlicher Sicht sehr bedeutsam, da Barlohn in voller Höhe lohnsteuerpflichtig ist und ein Sachbezug bis zu einem Wert von 44 € pro Monat lohnsteuerfrei bleiben kann.

Nach einer neuen Definition im Einkommensteuergesetz gehören zum Barlohn auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Als Sachbezug definiert das Gesetz neuerdings bestimmte zweckgebundene Gutscheine (einschließlich entsprechender Gutscheinkarten, digitaler Gutscheine, Gutscheincodes oder Gutschein-Apps) und entsprechende Geldkarten (einschließlich Prepaidkarten). Voraussetzung für diese günstige Einordnung als Sachbezug ist aber unter anderem, dass die Gutscheine oder Geldkarten ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder einem Dritten berechtigen (= keine Barauszahlung zugelassen). Die 44-€-Freigrenze ist bei diesen Gutscheinen anwendbar, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in einem neuen Schreiben nun ausführlich zur Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen geäußert und in beispielhaften Aufzählungen verschiedene Zuwendungsarten in die Kategorien Barlohn und Sachbezug eingeordnet. Als Sachbezug können demnach unter anderem Papier-Essensmarken, arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten, wiederaufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel und Tankgutscheine zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen gewertet werden. Weiter äußert sich das BMF in seinem Schreiben zum Zuflusszeitpunkt (Versteuerungszeitpunkt) bei Gutscheinen und Geldkarten und zur Anwendung der 44-€-Freigrenze bei Unfallversicherungen und der betrieblichen Altersversorgung.

Alle Fachbeiträge zeigen

Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
30.09.2026

(Kein) Schadensersatz wegen Musiknutzung auf Social-Media

Zum Umfang der Anforderungen an die Schätzung der Lizenzschadenshöhe bei Musiknutzung auf Social-Media-Kanälen (Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.09.2026, Az. 2-06 424/25)

Beitrag lesen
Internationales Recht
29.09.2026

Kann eine Ein-Personen-Gesellschaft eine weitere Ein-Personen-Gesellschaft gründen? (PL)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf in Polen nicht ausschließlich von einer anderen Ein-Personen-GmbH gegründet werden. Dieses Verbot wird bei als routinemäßig geltenden Registrierungen manchmal übersehen, doch ein Verstoß dagegen kann das gesamte Holding-Projekt blockieren.

Beitrag lesen