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Steuerrecht Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, umfassende Steueranpassungen beschlossen

Der Bundestag hat am 18.10.2024 das Jahressteuergesetz 2024 nach Änderungen beschlossen. Unter den anfänglich vorgesehenen Regelungen war auch ein Mobilitätsbudget für Arbeitnehmer, das nun jedoch gestrichen wurde. Ein anderes zentrales Thema war die Umsatzsteuerregelung für Bildungseinrichtungen und Vereinssport. Entgegen den ursprünglichen Plänen entfällt die Umsatzsteuerbefreiung für den Vereinssport, während sie für private Bildungseinrichtungen bleibt. Ansonsten bringt das Gesetz zahlreiche steuerliche Anpassungen, die verschiedene Branchen entlasten sollen.

Zur Förderung der Energiewende gelten künftig für Stromspeicher dieselben steuerlichen Rahmenbedingungen wie für Windkraft- und Solaranlagen, was die Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen beteiligt. Zudem erleichtert das Gesetz die steuerliche För­derung der Kinderbetreuung. Ab 2025 können 80 % der Betreuungskosten für Kinder bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 € als Sonderausgaben abgesetzt werden. Auch dürfen künftig Verluste aus Termingeschäften mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Kleinunternehmer profitieren ab 2025 von höheren Umsatzsteuerfreigrenzen. Die neue Obergrenze liegt bei 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Außerdem wurde ein ermäßigter Steuersatz für Kunst eingeführt, was kulturelle Einrichtungen entlasten dürfte. Darüber hinaus wartet das Gesetz mit steuerlichen Erleichterungen für Haus- und Hobbybrauer, einer steuerbegünstigten Wohnraumvermietung an Bedürftige und einer Senkung des Durchschnittssatzes für Land- und Forstwirte (ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes auf 8,4 % und ab dem 01.01.2025 auf 7,8 %) auf.

Quellen: Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024); BT-Drucks. 20/12780 v. 09.09.2024

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