Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Umsatzsteuer Keine Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern: FG setzt Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um

Die Vergütung, die ein Aufsichtsratsmitglied eines Sportvereins für seine Tätigkeit erhält, unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht Köln (FG) rechtskräftig entschieden.

Im Streitfall klagte ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins. Er erhielt ein jährliches Budget, das er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die Erstattung von Reisekosten und den Erwerb von Fanartikeln einsetzen konnte. Das Finanzamt beurteilte das Budget als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit und setzte hierfür Umsatzsteuer fest.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das FG stellte klar, dass der Kläger mit seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht selbständig tätig und damit kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sei. Ein Aufsichtsratsmitglied gelte nur dann als Unternehmer, wenn es seine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübe und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko trage. Diese Voraussetzungen lägen im Streitfall nicht vor. Die Umsatzsteuerfestsetzung sei daher aufzuheben.

Hinweis: Die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern wird in Deutschland bislang als selbständig angesehen, so dass das Mitglied aus umsatzsteuerlicher Sicht ein Unternehmer ist und seine Tätigkeit der Umsatzsteuer unterworfen wird. Diese Auffassung vertrat in der Vergangenheit auch der Bundesfinanzhof. Das FG setzt hier erstmalig die EuGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2019 um, die zur Aufsichtsratsvergütung einer niederländischen Stiftung ergangen ist. Vorteilhaft ist die Anwendung des FG-Urteils insbesondere für Unternehmen mit eingeschränktem oder keinem Vorsteuerabzug. 

Beitrag veröffentlicht am
20. April 2021

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen