Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Umsatzsteuer Keine Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern: FG setzt Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um

Die Vergütung, die ein Aufsichtsratsmitglied eines Sportvereins für seine Tätigkeit erhält, unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht Köln (FG) rechtskräftig entschieden.

Im Streitfall klagte ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins. Er erhielt ein jährliches Budget, das er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die Erstattung von Reisekosten und den Erwerb von Fanartikeln einsetzen konnte. Das Finanzamt beurteilte das Budget als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit und setzte hierfür Umsatzsteuer fest.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das FG stellte klar, dass der Kläger mit seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht selbständig tätig und damit kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sei. Ein Aufsichtsratsmitglied gelte nur dann als Unternehmer, wenn es seine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübe und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko trage. Diese Voraussetzungen lägen im Streitfall nicht vor. Die Umsatzsteuerfestsetzung sei daher aufzuheben.

Hinweis: Die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern wird in Deutschland bislang als selbständig angesehen, so dass das Mitglied aus umsatzsteuerlicher Sicht ein Unternehmer ist und seine Tätigkeit der Umsatzsteuer unterworfen wird. Diese Auffassung vertrat in der Vergangenheit auch der Bundesfinanzhof. Das FG setzt hier erstmalig die EuGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2019 um, die zur Aufsichtsratsvergütung einer niederländischen Stiftung ergangen ist. Vorteilhaft ist die Anwendung des FG-Urteils insbesondere für Unternehmen mit eingeschränktem oder keinem Vorsteuerabzug. 

Beitrag veröffentlicht am
20. April 2021

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen
Mietrecht
01.06.2026

Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet

Mit einem praxisrelevanten Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung präzisiert und zugleich klargestellt, dass eine unvollständige Abrechnung im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchgesetzt werden kann. Besonders bemerkenswert ist die vom Gericht hervorgehobene Pflicht des Vermieters, im Rahmen der Abrechnung auch Angaben zu etwaigen Zinserträgen – oder ausdrücklich deren Ausbleiben – offenzulegen. Das Landgericht Leipzig hat diese Auffassung im Beschwerdeverfahren bestätigt.

Beitrag lesen
KI-Computer-AI-Internet-IT
Wettbewerbsrecht, IT-Recht
01.06.2026

KI-Chatbot generiert falsche Angaben: Wer haftet?

Mit einer bislang richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die haftungsrechtliche Verantwortung für KI-generierte Falschangaben im geschäftlichen Verkehr geschärft. Das Gericht stellte klar: Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot einsetzt, haftet grundsätzlich auch für dessen irreführende Aussagen – selbst dann, wenn das System nach Angaben des Betreibers mit zutreffenden Informationen trainiert wurde. Die Entscheidung betrifft die von den als „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ auftretenden Medizinern betriebene Aesthetify GmbH und wirft grundlegende Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zurechnung autonom generierter KI-Inhalte auf.

Beitrag lesen