Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Umsatzsteuer Keine Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern: FG setzt Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um

Die Vergütung, die ein Aufsichtsratsmitglied eines Sportvereins für seine Tätigkeit erhält, unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht Köln (FG) rechtskräftig entschieden.

Im Streitfall klagte ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins. Er erhielt ein jährliches Budget, das er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die Erstattung von Reisekosten und den Erwerb von Fanartikeln einsetzen konnte. Das Finanzamt beurteilte das Budget als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit und setzte hierfür Umsatzsteuer fest.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das FG stellte klar, dass der Kläger mit seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht selbständig tätig und damit kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sei. Ein Aufsichtsratsmitglied gelte nur dann als Unternehmer, wenn es seine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübe und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko trage. Diese Voraussetzungen lägen im Streitfall nicht vor. Die Umsatzsteuerfestsetzung sei daher aufzuheben.

Hinweis: Die Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern wird in Deutschland bislang als selbständig angesehen, so dass das Mitglied aus umsatzsteuerlicher Sicht ein Unternehmer ist und seine Tätigkeit der Umsatzsteuer unterworfen wird. Diese Auffassung vertrat in der Vergangenheit auch der Bundesfinanzhof. Das FG setzt hier erstmalig die EuGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2019 um, die zur Aufsichtsratsvergütung einer niederländischen Stiftung ergangen ist. Vorteilhaft ist die Anwendung des FG-Urteils insbesondere für Unternehmen mit eingeschränktem oder keinem Vorsteuerabzug. 

Beitrag veröffentlicht am
20. April 2021

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen