Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Schadensersatz Kfz-Versicherer hält Reparatur für überteuert - Das Werkstattrisiko trägt nach einem Unfall der Unfallverursacher, nicht der Geschädigte

Bei einem Verkehrsunfall, der zu 100 Prozent vom Unfallgegner verursacht worden war, war das Auto von Frau T beschädigt worden. Sie ließ es in einem Autohaus reparieren. Bevor die Unfallgeschädigte die Werkstattrechnung beglich, reichte sie diese beim Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ein. Die Versicherung kürzte allerdings den Erstattungsbetrag um 1.054,46 Euro.

Das Unternehmen verwies auf den Prüfbericht des eigenen Sachverständigen, der die Reparaturkosten um eben diesen Betrag niedriger geschätzt hatte: Die Rechnung der Werkstatt sei überhöht. Doch Frau T bestand auf Schadenersatz in vollem Umfang und verfolgte ihr Anliegen bis hin zum Bundesgerichtshof (VI ZR 253/22). Grundsätzlich trage der Unfallverursacher das so genannte Werkstattrisiko, betonten die Bundesrichter.

Das bedeute: Habe der Unfallgeschädigte den beschädigten Wagen einer in der Regel zuverlässigen Fachwerkstatt übergeben, seien die Reparaturkosten in vollem Umfang ersatzfähig – und zwar auch dann, wenn die Werkstatt unsachgemäß oder unwirtschaftlich arbeite. Das gelte sogar, wenn die Rechnung Reparaturen aufliste, die (für den Autobesitzer nicht erkennbar) gar nicht durchgeführt wurden.

Diese Risikoverteilung sei richtig: Denn die Reparatur finde in einem Autohaus und/oder in einer Werkstatt statt, einem Bereich, den Unfallgeschädigte nicht kontrollieren könnten. Die wenigsten Autofahrer hätten Ahnung von der Autotechnik: Sie dürften darauf vertrauen, dass die beauftragte Fachwerkstatt korrekt arbeite. Unfallgeschädigte müssten nicht erst ein Sachverständigengutachten einholen, um auf dessen Basis die Ausführung des Reparaturauftrag überprüfen zu können.

Zu Unrecht habe daher das Landgericht Würzburg Frau T den vollen Schadenersatz verweigert. Vom Kfz-Versicherer des Unfallverursachers könne sie allerdings volle Zahlung nur an die Werkstatt und nicht an sich selbst verlangen, weil sie die Rechnung selbst noch nicht beglichen habe.

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.01.2024 – VI ZR 51/23

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen