Alle Beiträge zum Stichwort: Pkw
Trunkenheitsfahrt auf E-Roller: Entziehung der Fahrerlaubnis?
Mit Urteil vom 25.03.2026 (951 Cs 7/25) hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eine praxisrelevante Klarstellung zur strafrechtlichen Bewertung von Trunkenheitsfahrten mit E-Rollern getroffen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob eine solche Tat regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB rechtfertigt. Das Gericht verneint dies ausdrücklich und grenzt den E-Roller deutlich vom klassischen Kraftfahrzeug ab.
Sturzbetrunken an der Parkhaus-Schranke: Parkhäuser zählen zum öffentlichen Verkehr
Mit Beschluss vom 13.02.2026 (204 StRR 102/26) hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine praxisrelevante Klarstellung zum Begriff des öffentlichen Verkehrsraums getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine Trunkenheitsfahrt auch dann vorliegt, wenn sich das Geschehen ausschließlich in einem privaten Parkhaus abspielt. Das Gericht bejahte dies und bestätigte damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fahrers.
Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.
Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen
Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.
Recht närrisch – Teil 1: Hund oder Katze am Lenkrad?
Prinzipiell gibt es keine Einwände dagegen, sich auch verkleidet ans Steuer zu setzen. Jedoch sollte der Fahrer, auch wenn er verkleidet ist, in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher im Verkehr zu steuern. In der Praxis bedeutet das: Die Faschingsverkleidung – und insbesondere eine Maske – darf die Sicht oder die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen.
Elektronische Geräte am Steuer: Auch Touchdisplays von E-Zigaretten sind tabu
OLG Köln bestätigt weiten Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1a StVO
Haftungsverteilung bei „Touristenfahrt“ auf dem Nürburgring – erhöhte Betriebsgefahr, aber überwiegender Abstandsverstoß
Unfall auf dem Nürburgring: Wer haftet?
Auch bei sogenannten Touristenfahrten auf dem Nürburgring gilt die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt. Der Betrieb eines Fahrzeugs auf einer Rennstrecke begründet jedoch eine gegenüber dem normalen Straßenverkehr erhöhte Betriebsgefahr. Kommt es nach einem Sturz eines Motorradfahrers zu einem Auffahrunfall, kann dessen Haftpflichtversicherung aus dieser erhöhten Betriebsgefahr anteilig haften, selbst wenn der Sturz für den Folgeunfall nicht unmittelbar kausal war.
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.09.2024 – 14 K 1234/23 (nicht rechtskräftig)
Fahrtenbuchauflage nach zwei Verstößen ohne Mitwirkung zulässig
Wer sich als Fahrzeughalter weigert, bei der Aufklärung von Verkehrsverstößen mitzuwirken, riskiert eine Fahrtenbuchauflage – und das auch dann, wenn er selbst nicht gefahren ist. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte in einem aktuellen Urteil die Rechtmäßigkeit einer 18-monatigen Fahrtenbuchauflage, nachdem der Halter in zwei Bußgeldverfahren keinerlei zur Fahrerfeststellung beitragende Angaben gemacht hatte. Das Gericht betonte die Schutzfunktion des Fahrtenbuchs und stellte klar: Wer sich jeder Mitwirkung entzieht, kann die Ermittlungsarbeit der Behörde nicht ins Leere laufen lassen.
Fiktive Schadensabrechnung und Feststellungsinteresse
Im Verkehrsrecht spielt die Frage, ob Geschädigte einen Unfallschaden fiktiv abrechnen dürfen, seit Langem eine große Rolle. Dabei geht es um die Wahlfreiheit des Geschädigten zwischen einer tatsächlichen Reparatur oder einer Abrechnung allein auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 8. April 2025 – VI ZR 25/24) hat nun klargestellt, dass auch bei fiktiver Abrechnung ein rechtliches Interesse besteht, die Ersatzpflicht des Versicherers für künftige Schäden feststellen zu lassen.
LG Hamburg, Urteil vom 20. Mai 2025 – 308 O 98/24
Keine Nutzungsausfallentschädigung für Luxus-Roadster
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein häufiger Streitpunkt nach Verkehrsunfällen. Sie soll den Ausfall der Gebrauchsmöglichkeit eines beschädigten Fahrzeugs kompensieren. Doch wann liegt eine solche fühlbare Beeinträchtigung tatsächlich vor? Das Landgericht Hamburg hatte über einen besonders exklusiven Fall zu entscheiden: Ein Donkervoort GTO, ein Roadster im Wert von rund 250.000 Euro, stand nach einem Unfall fast 80 Tage in der Werkstatt. Der Eigentümer verlangte eine Entschädigung für die entgangene Nutzung – und scheiterte.