Alle Beiträge zum Stichwort: Reparaturkosten
Schadensersatz
Kfz-Versicherer hält Reparatur für überteuert - Das Werkstattrisiko trägt nach einem Unfall der Unfallverursacher, nicht der Geschädigte
Bei einem Verkehrsunfall, der zu 100 Prozent vom Unfallgegner verursacht worden war, war das Auto von Frau T beschädigt worden. Sie ließ es in einem Autohaus reparieren. Bevor die Unfallgeschädigte die Werkstattrechnung beglich, reichte sie diese beim Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ein. Die Versicherung kürzte allerdings den Erstattungsbetrag um 1.054,46 Euro. Das Unternehmen verwies auf den Prüfbericht des eigenen Sachverständigen, der die Reparaturkosten um eben diesen Betrag niedriger geschätzt hatte.
Schadensersatzrecht Österreich
Zur merkantilen Wertminderung bei Bauschäden (AT)
Die Problematik ist vorrangig im Zusammenhang mit Fahrzeugen bekannt. Ein neuwertiges Fahrzeug wird bei einem Unfall erheblich beschädigt. Trotz vollständiger Reparatur ist im Fall des Verkaufes des Fahrzeuges nicht jener Verkaufspreis zu erzielen, der ohne den Unfall zu lukrieren gewesen wäre. In einem solchen Fall liegt eine merkantile Wertminderung vor.
Mietrecht
Im Zweifel für den Mieter: Unklare Definition zu Schönheitsreparaturen lässt Klausel unwirksam werden
Zeit für einen Klassiker, der immer wieder Gerichte beschäftigt: Die Mietvertragsklausel zu Schönheitsreparaturen. Hier musste sich das Amtsgericht Hamburg (AG) um den Streit der beiden Vertragsparteien kümmern. So viel sei schon hier verraten: Immer dann, wenn es der Vermieter mit seinen Mietvertragsklauseln übertreibt, können sich Mieter freuen - und hier war es wieder einmal soweit.
Mietrecht
Wohnungstür mit Leim verklebt
Mieterin rief mehrmals den Schlüsselnotdienst: Muss der Vermieter die Kosten ersetzen?
Das neue Recht der Eigentumswohnung Teil 3
Der regelmäßige Vermögensbericht
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Im Zuge dieser Reform hat der Gesetzgeber die Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen jetzt gemäß § 28 Abs. 4 WEG verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Der Vermögensbericht soll den einzelnen Eigentümern die Möglichkeit bieten, sich einen Überblick über die komplette Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verschaffen.