Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Keine Entgeltfortzahlung bei Quarantäne Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Anspruch auf Lohnfortzahlung

Grundsätzlich haben wegen Krankheit arbeitsunfähige Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz . Arbeitnehmer haben in den ersten sechs Wochen Anspruch auf vollen Lohn gegenüber dem Arbeitgeber. Nach Ablauf der sechs Wochen erhalten sie noch 67 % ihres Nettolohns.

Ist ein Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, entsteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf die Fortzahlung des Lohnes. Entsprechendes gilt, für berufstätige Eltern, wenn ihr Kind krank und keine andere Person im Haushalt lebt, die das Kind betreuen kann. Der Anspruch auf Fortzahlung der Entgeltansprüche ist wird davon abhängig, dass eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Solange diese nicht dem Arbeitgeber zugegangen ist, hat dieser ein Zurückbehaltungsrecht am Lohn.

Die aktuelle Rechtsprechung hat zudem herausgearbeitet, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr so hoch ist, wie früher angenommen.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei angeordneter Quarantäne

Bisher bestand auch grundlegende Einigkeit darüber, dass auch Arbeitnehmer, die wegen einer eigenen Corona Infektion in angeordnete Quarantäne mussten, Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Dies galt lediglich mit dem Unterschied, dass die ersten sechs Wochen der Arbeitgeber das Entgelt weitergezahlt hat und ab der siebten Woche der Arbeitnehmer seinen Ausfall selbst beim Staat geltend machen musste.

Nachdem die Gesundheitsminister der Länder nach und nach Regelungen eingeführt haben, nach denen dieser Anspruch nicht mehr bestehen soll, wenn die Arbeitnehmer nicht geimpft sind, hat sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK ) darauf geeinigt, dass dies für Ungeimpfte bundesweit gelten soll. Arbeitnehmer, die in angeordnete Quarantäne müssen, weil sie selbst infiziert sind, Kontaktpersonen von Corona Infizierten sind oder aus einem Risikogebiet zurückkommen und in Quarantäne müssen, sollen keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie nicht geimpft sind.

Dies gilt selbst verständlich nicht für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Die einzelnen Bundesländer sind aufgefordert den Beschluss der GMK umzusetzen und entsprechende Verordnungen zu erlassen.

Beitrag veröffentlicht am
22. September 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2026

Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

Beitrag lesen
Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

Beitrag lesen