Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Keine Entgeltfortzahlung bei Quarantäne Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Anspruch auf Lohnfortzahlung

Grundsätzlich haben wegen Krankheit arbeitsunfähige Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz . Arbeitnehmer haben in den ersten sechs Wochen Anspruch auf vollen Lohn gegenüber dem Arbeitgeber. Nach Ablauf der sechs Wochen erhalten sie noch 67 % ihres Nettolohns.

Ist ein Arbeitnehmer mindestens vier Wochen bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, entsteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf die Fortzahlung des Lohnes. Entsprechendes gilt, für berufstätige Eltern, wenn ihr Kind krank und keine andere Person im Haushalt lebt, die das Kind betreuen kann. Der Anspruch auf Fortzahlung der Entgeltansprüche ist wird davon abhängig, dass eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Solange diese nicht dem Arbeitgeber zugegangen ist, hat dieser ein Zurückbehaltungsrecht am Lohn.

Die aktuelle Rechtsprechung hat zudem herausgearbeitet, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr so hoch ist, wie früher angenommen.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei angeordneter Quarantäne

Bisher bestand auch grundlegende Einigkeit darüber, dass auch Arbeitnehmer, die wegen einer eigenen Corona Infektion in angeordnete Quarantäne mussten, Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Dies galt lediglich mit dem Unterschied, dass die ersten sechs Wochen der Arbeitgeber das Entgelt weitergezahlt hat und ab der siebten Woche der Arbeitnehmer seinen Ausfall selbst beim Staat geltend machen musste.

Nachdem die Gesundheitsminister der Länder nach und nach Regelungen eingeführt haben, nach denen dieser Anspruch nicht mehr bestehen soll, wenn die Arbeitnehmer nicht geimpft sind, hat sich die Gesundheitsministerkonferenz (GMK ) darauf geeinigt, dass dies für Ungeimpfte bundesweit gelten soll. Arbeitnehmer, die in angeordnete Quarantäne müssen, weil sie selbst infiziert sind, Kontaktpersonen von Corona Infizierten sind oder aus einem Risikogebiet zurückkommen und in Quarantäne müssen, sollen keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie nicht geimpft sind.

Dies gilt selbst verständlich nicht für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Die einzelnen Bundesländer sind aufgefordert den Beschluss der GMK umzusetzen und entsprechende Verordnungen zu erlassen.

Beitrag veröffentlicht am
22. September 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen