Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Strafrecht Luftpumpe als Scheinwaffe verwendet

Drei Raucher standen vor einer Gaststätte auf dem Gehsteig. Eine Raucherin hatte ihre Handtasche neben sich auf einen Tisch gestellt. Da kam ein Mann auf sie zu, der es auf die Tasche abgesehen hatte. Er tat so, als hätte er ein Gewehr in den Händen — tatsächlich richtete er eine ausgezogene Luftpumpe auf die Frau.

Im Befehlston forderte der Mann die Gruppe auf zu verschwinden. Die erschrockenen Lokalbesucher gehorchten und liefen ins Haus. Alle glaubten, sie würden mit einer Schusswaffe bedroht — niemand erkannte die Luftpumpe. Der Täter verschwand mit der Beute. Später wurde er jedoch gefasst und vom Landgericht wegen schweren Raubes zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen das Strafmaß wehrte sich der Mann.

Vor Gericht ging es im Wesentlichen um die Frage, ob es sich tatsächlich um "schweren Raub" im Sinne des Strafgesetzbuchs handelte, obwohl der Täter doch nur eine Luftpumpe "in Anschlag" gebracht hatte. Schweren Raub begeht laut Strafgesetzbuch ein Täter, der einer anderen Person etwas raubt und dabei eine Waffe — oder sonst ein Werkzeug oder ein Mittel — benutzt, um den Widerstand der anderen Person durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu brechen.

Auch eine Scheinwaffe sei von dieser Definition umfasst, entschied der Bundesgerichtshof (4 StR 61/23). Das gelte jedenfalls für Dinge, die dazu dienen könnten, den Widerstand des Beraubten zu überwinden — also für alle Gegenstände, die nicht ihrem äußeren Erscheinungsbild nach offensichtlich ungefährlich seien. Eine Luftpumpe könne man als Schlagwerkzeug einsetzen. Eine bedrohte Person könne sie also durchaus als bedrohlich wahrnehmen.

Im konkreten Fall habe der Täter die Luftpumpe nicht zum Schlagen, sondern dazu benutzt, eine Schusswaffe vorzutäuschen. Genau damit habe die Luftpumpe als Mittel gedient, um den Widerstand der attackierten Raucher zu brechen. Die Frau musste fürchten, erschossen zu werden, wenn sie dem Täter nicht die Tasche überließ. Diese Tat als schweren Raub einzustufen, sei daher richtig und das Strafmaß angemessen.

Quelle: onlineurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
9. Juli 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

nachbar-haus-wohnung
Wohnungseigentumsrecht
12.01.2026

Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

Beitrag lesen
Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

Beitrag lesen
Auto-winter-schnee-verkehr
Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Haftungsrecht
12.01.2026

Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

Beitrag lesen