Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Strafrecht Luftpumpe als Scheinwaffe verwendet

Drei Raucher standen vor einer Gaststätte auf dem Gehsteig. Eine Raucherin hatte ihre Handtasche neben sich auf einen Tisch gestellt. Da kam ein Mann auf sie zu, der es auf die Tasche abgesehen hatte. Er tat so, als hätte er ein Gewehr in den Händen — tatsächlich richtete er eine ausgezogene Luftpumpe auf die Frau.

Im Befehlston forderte der Mann die Gruppe auf zu verschwinden. Die erschrockenen Lokalbesucher gehorchten und liefen ins Haus. Alle glaubten, sie würden mit einer Schusswaffe bedroht — niemand erkannte die Luftpumpe. Der Täter verschwand mit der Beute. Später wurde er jedoch gefasst und vom Landgericht wegen schweren Raubes zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen das Strafmaß wehrte sich der Mann.

Vor Gericht ging es im Wesentlichen um die Frage, ob es sich tatsächlich um "schweren Raub" im Sinne des Strafgesetzbuchs handelte, obwohl der Täter doch nur eine Luftpumpe "in Anschlag" gebracht hatte. Schweren Raub begeht laut Strafgesetzbuch ein Täter, der einer anderen Person etwas raubt und dabei eine Waffe — oder sonst ein Werkzeug oder ein Mittel — benutzt, um den Widerstand der anderen Person durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu brechen.

Auch eine Scheinwaffe sei von dieser Definition umfasst, entschied der Bundesgerichtshof (4 StR 61/23). Das gelte jedenfalls für Dinge, die dazu dienen könnten, den Widerstand des Beraubten zu überwinden — also für alle Gegenstände, die nicht ihrem äußeren Erscheinungsbild nach offensichtlich ungefährlich seien. Eine Luftpumpe könne man als Schlagwerkzeug einsetzen. Eine bedrohte Person könne sie also durchaus als bedrohlich wahrnehmen.

Im konkreten Fall habe der Täter die Luftpumpe nicht zum Schlagen, sondern dazu benutzt, eine Schusswaffe vorzutäuschen. Genau damit habe die Luftpumpe als Mittel gedient, um den Widerstand der attackierten Raucher zu brechen. Die Frau musste fürchten, erschossen zu werden, wenn sie dem Täter nicht die Tasche überließ. Diese Tat als schweren Raub einzustufen, sei daher richtig und das Strafmaß angemessen.

Quelle: onlineurteile.de

Beitrag veröffentlicht am
9. Juli 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht
20.10.2025

Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert.

Beitrag lesen