Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Schenkungssteuer Maßgeblichkeit eines zeitnahen Kaufpreises für schenkungsteuerliche Bewertung

BFH, Urt. v. 24.08.2022 – II R 14/20

Liegen weder vom Gutachterausschuss ermittelte Vergleichspreise noch Vergleichsfaktoren vor, kann sich der für die Schenkungsteuer relevante Vergleichspreis auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

Zur Begründung führt der BFH aus, die typisierenden Bewertungsmethoden des Bewertungsgesetzes gelten zwar grundsätzlich auch, wenn das zu bewertende Grundstück in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag am Markt zu fremdüblichen Bedingungen erworben oder veräußert wurde. Fehle es jedoch an weiteren Vergleichspreisen, könne der zeitnah und unter fremden Dritten vereinbarte Kaufpreis eine ausreichende Grundlage für die Bewertung im Vergleichswertverfahren bilden. Ein Rückgriff auf das Sachwertverfahren sei in diesen Fällen weder erforderlich noch geboten.

Praxishinweis:

Der Steuerpflichtige hat zwar (weiterhin) die Möglichkeit, gemäß § 198 Abs. 1, 3 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Bei einem zeitnahen Verkauf dürfte das allerdings schwierig werden, sofern sich die Verhältnisse zwischen Bewertungsstichtag und Verkauf nicht verändert haben.

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht, Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
23.09.2026

Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Streaming-Diensten

Beitrag lesen
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Verbraucherrecht
23.09.2026

Autokauf: Beweislastumkehr bei Mängeln

Auch wenn für einen Fahrzeugbrand mehrere Ursachen denkbar sind, kann die gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers greifen

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen