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Wichtige Grundsätze zur Aufbewahrung und Vernichtung von Geschäftsunterlagen
Insbesondere rund um den Jahreswechsel stellt sich regelmäßig die Frage, welche Geschäftsunterlagen vernichtet werden können und welche weiterhin aufzubewahren sind. Grund genug, sich mit dem Thema der Archivierung näher zu beschäftigen.
Erbrecht & Steuerstrafrecht
Schweres Erbe bei geerbten Steuerstraftaten
Ein Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein (§ 45 Abs. 1 S. 1 AO.) Somit laufen auch die in Gang gesetzten Verjährungsfristen des Erblassers gegen den Erben weiter. Dies gilt ebenso für die zehnjährige Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Stirbt der Erblasser bevor die zehnjährige Frist abgelaufen ist, trifft den Erben eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO, wenn er vor Ablauf der Festsetzungsfrist erkennt, dass der Erblasser eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO begangen hat.