Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mieterschutz Eigenbedarfskündigung: Unzureichende Begründung bei weiteren zur Verfügung stehenden Wohnungen

Sie ist das Damoklesschwert, das über vielen Mietern zu baumeln scheint, die in einer Eigentumswohnung leben: die Eigenbedarfskündigung. Hier öffnet sich in der Regel ein Fächer an Argumenten, die folglich erst die Richter einzeln untersuchen müssen, um zu bewerten, was mit der Wohnung und dem mutmaßlichen Eigenbedarf passieren soll. Im Folgenden hat sich das Amtsgericht Hamburg (AG) erneut mit der Frage befassen müssen, wann eine Eigenbedarfskündigung ausreichend begründet ist.

Mieter und Vermieter einer 43 m² großen Wohnung stritten sich gleich über verschiedene Fragen vor den Gerichten. Es ging um eine Wirksamkeit einer Befristung, eine Rüge wegen einer Mietpreisüberhöhung und um erhöhten Bleigehalt im Trinkwasser. Schließlich kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristgemäß wegen Eigenbedarfs für seinen Neffen. Die Kündigung wurde damit begründet, dass der Neffe seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen von Sylt nach Hamburg verlegen müsse. Eine andere passende Wohnung stehe ihm nicht zur Verfügung. Im Haus waren allerdings in den letzten Jahren diverse Wohnungen mit einer Größe von 43 m² oder 65 m² frei geworden, wobei eine Vermietung häufig befristet erfolgte. Schließlich wurde eine Räumungsklage erhoben, als der Mieter nicht auszog.

Vor dem AG hat der Vermieter diese Klage nun jedoch verloren. Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht hinreichend begründet, sobald zahlreiche andere freie Wohnungen im Haus die genannten Kriterien erfüllen und den etwaigen Bedarf hätten befriedigen können. Nachgeschobene Gründe, wie die Geschosslage, waren nicht zu berücksichtigen, sofern sie bereits zum Zeitpunkt der Kündigung gegeben gewesen sein sollen.

Hinweis:

Jede Kündigung im Mietrecht muss gut begründet werden, erst recht eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Nur vorgeschobene Gründe können später zu erheblichen Schadensersatzforderungen des Mieters führen.

Quellen

AG Hamburg, Urt. v. 04.05.2022 – 49 C 438/21; www.landesrecht-hamburg.de

Alle Fachbeiträge zeigen

Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen