Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mieterschutz Eigenbedarfskündigung: Unzureichende Begründung bei weiteren zur Verfügung stehenden Wohnungen

Sie ist das Damoklesschwert, das über vielen Mietern zu baumeln scheint, die in einer Eigentumswohnung leben: die Eigenbedarfskündigung. Hier öffnet sich in der Regel ein Fächer an Argumenten, die folglich erst die Richter einzeln untersuchen müssen, um zu bewerten, was mit der Wohnung und dem mutmaßlichen Eigenbedarf passieren soll. Im Folgenden hat sich das Amtsgericht Hamburg (AG) erneut mit der Frage befassen müssen, wann eine Eigenbedarfskündigung ausreichend begründet ist.

Mieter und Vermieter einer 43 m² großen Wohnung stritten sich gleich über verschiedene Fragen vor den Gerichten. Es ging um eine Wirksamkeit einer Befristung, eine Rüge wegen einer Mietpreisüberhöhung und um erhöhten Bleigehalt im Trinkwasser. Schließlich kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristgemäß wegen Eigenbedarfs für seinen Neffen. Die Kündigung wurde damit begründet, dass der Neffe seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen von Sylt nach Hamburg verlegen müsse. Eine andere passende Wohnung stehe ihm nicht zur Verfügung. Im Haus waren allerdings in den letzten Jahren diverse Wohnungen mit einer Größe von 43 m² oder 65 m² frei geworden, wobei eine Vermietung häufig befristet erfolgte. Schließlich wurde eine Räumungsklage erhoben, als der Mieter nicht auszog.

Vor dem AG hat der Vermieter diese Klage nun jedoch verloren. Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht hinreichend begründet, sobald zahlreiche andere freie Wohnungen im Haus die genannten Kriterien erfüllen und den etwaigen Bedarf hätten befriedigen können. Nachgeschobene Gründe, wie die Geschosslage, waren nicht zu berücksichtigen, sofern sie bereits zum Zeitpunkt der Kündigung gegeben gewesen sein sollen.

Hinweis:

Jede Kündigung im Mietrecht muss gut begründet werden, erst recht eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Nur vorgeschobene Gründe können später zu erheblichen Schadensersatzforderungen des Mieters führen.

Quellen

AG Hamburg, Urt. v. 04.05.2022 – 49 C 438/21; www.landesrecht-hamburg.de

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen