Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.

Alle Beiträge zum Stichwort: Betriebsvereinbarung

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

17.06.2026
Beitrag lesen
Vertragsrecht Vertrag Unterschrift

Umsetzung der "Arbeitsbedingungenrichtline"

Neue Arbeitsbedingungen: Erweiterung der Arbeitnehmerrechte

Durch die Umsetzung der sog. "Arbeitsbedingungenrichtlinie" werden neue Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen geschaffen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab dem 01. August 2022 beachten müssen:

24.07.2022
Beitrag lesen
Flughafen Halle

Arbeitsrecht

Ausfall von Arbeitstagen aufgrund Kurzarbeit verringert Urlaubsanspruch

Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist der Jahresurlaubsanspruch neu zu berechnen. Dies kann zu einer Verringerung der Urlaubstage führen, wie nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar gestellt hat.

13.12.2021
Beitrag lesen

Kurzarbeit: Volle Vergütung bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers?

Vorsicht bei Eigenkündigungen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld!

30.03.2020
Beitrag lesen

Corona

Arbeitsrechtliche Folgen der „Corona-Krise“

Der Arbeitgeber schließt seinen Betrieb aufgrund von Auftragsmangel. Die Firma des Arbeitgebers wird geschlossen, ohne dass eine Quarantäneverfügung vorliegt. Existenzgefährdung. Fehlende Kinderbetreuung. Kurzarbeit. Arbeitgeberseitige Anordnung von Urlaubnahme. Homeoffice

19.03.2020
Beitrag lesen