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Arbeitsrecht Ausfall von Arbeitstagen aufgrund Kurzarbeit verringert Urlaubsanspruch

BAG, Urt. v. 30.11.2021 – 9 AZR 225/21

Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist der Jahresurlaubsanspruch neu zu berechnen. Dies kann zu einer Verringerung der Urlaubstage führen, wie nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt hat.

Arbeitgeber und Arbeitnehmerin hatten Kurzarbeitsvereinbarungen getroffen, auf deren Grundlage die Arbeitnehmerin an zahlreichen Tagen im Jahr 2020 vollständig von der Arbeitspflicht befreit war. Das BAG bestätigt mit seiner Entscheidung, dass Arbeitstage, die aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausfallen, nicht gleichzustellen sind mit Zeiten, in denen Arbeitspflicht besteht. Der kurzarbeitsbedingte Ausfall ganzer Arbeitstage rechtfertige daher eine unterjährige Neuberechnung des Urlaubsanspruchs und eine daraus resultierende Reduzierung der Urlaubstage.

Praxishinweis: In einer Parallelentscheidung vom selben Tag (9 AZR 234/21) hat das BAG diese Grundsätze auch dann zur Anwendung gebracht, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist.

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Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
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Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

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Internationales Steuerrecht
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Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

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