Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Kurzarbeit: Volle Vergütung bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers?

Vorsicht bei Eigenkündigungen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld!

Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld vom ungekündigten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängt. Manch ein Arbeitnehmer schließt hieraus, dass er für die Dauer seiner Kündigungsfrist zur vollen Vergütung zurückgekehrt, wenn er kündigt. Das ist falsch.

Der Arbeitnehmer, der mit seinem Arbeitgeber die sogenannte Kurzarbeit Null vereinbart hat, erhält ausschließlich Kurzarbeitergeld, denn seine Arbeitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber ist ebenso suspendiert wie dessen Zahlungspflicht seinem Arbeitnehmer gegenüber. Kündigt der Arbeitnehmer nun, bleibt es bei dem vereinbarungsgemäßen Ruhen der wechselseitigen Vertragspflichten. Das Kurzarbeitergeld fällt weg. Der Arbeitnehmer hat nichts. Analog verhält es sich bei Teil-Kurzarbeit. Die Parteien vereinbaren beispielsweise hälftige Kurzarbeit. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber gegen halbe Arbeit ein halbes Gehalt und von der Arbeitsagentur 60 % der fehlenden zweiten Hälfte der Vergütung, also 30 % des Gehaltes. Diese 30 % fallen weg, wenn er kündigt.

Was kann der Arbeitnehmer tun, um diese Situation zu vermeiden?Die Einführung von Kurzarbeit benötigt einen Konsens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also das Einverständnis des Arbeitnehmers. Dieses kann im Vorhinein schon in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein oder aber in dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Aktuell ist die Situation sehr häufig gegeben, dass eine gesonderte Vereinbarung eiligst herbeigeführt wird. Hier muss der Arbeitnehmer seine Rechte wahren, indem er seine Zustimmung zur Einführung von Kurzarbeit an die Bedingung knüpft, dass Kurzarbeitergeld fließt. Man spricht von einer auflösenden Bedingung. Gibt es kein Kurzarbeitergeld mehr, wird die Vereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit aufgelöst und es tritt die alte vertragliche Konstellation wieder an deren Stelle. Nur: Wer denkt an so etwas? Ohne eine solche auflösende Bedingung gibt es im Falle der Eigenkündigung kein Geld.

Alle Fachbeiträge zeigen

unterschrift-signatur-vertrag-notar
AGB, Verbraucherrecht, Vertragsrecht
22.12.2025

„Es gelten die online abrufbaren AGB“ unzureichend

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem Vertragsangebot ist unklar und unwirksam

Beitrag lesen
M&A, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht
22.12.2025

Einbeziehung der Weinstein-Garantie: Wie Unternehmen #MeToo-Risiken bei Fusionen und Übernahmen reduzieren können (NLD)

Bei der Gestaltung von Übernahmeverträgen ist es ratsam, auch an mögliche #MeToo-Risiken zu denken, die der Käufer eingeht, und diese durch eine sogenannte Weinstein-Klausel zu überwinden.

Beitrag lesen
Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

Beitrag lesen