Alle Beiträge zum Stichwort: Enterbung
Erbrecht
Enterbt? Das sind Ihre Rechte!
Wurden Sie enterbt, so fällt Ihr Erbteil grundsätzlich einer anderen Person zu. Sofern Sie jedoch ein naher Angehöriger des Erblassers waren, besteht zumindest ein Anspruch auf einen Teil des Vermögens, den sogenannten Pflichtteil.
Erbrecht
Enterbt - und nun?
Hier erhalten Sie einen Überblick über die 10 wichtigsten Fakten rund um das Thema Enterbung.
Testament
Erben? Oder nicht? Voraussetzungen der Entziehung des Pflichtteils
Wann kann einem Pflichtteilsberechtigtem der Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe durch letztwillige Erklärung entzogen werden? Die Voraussetzungen.
Erbrecht
Brauche ich ein Testament?
In zahlreichen Lebenskonstellationen ist es sinnvoll und notwendig, durch die Errichtung eines Testaments von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
Berechnung des Pflichtteils
Alleinerbeneinsetzung kann Ausgleich für Pflegeleistungen ausschließen
Ein Abkömmling, der den Erblasser gepflegt hat, kann für diese Pflegeleistungen bei der Auseinandersetzung des Nachlasses eine Ausgleichung von anderen Abkömmlingen verlangen. Dies kann auch Pflichtteilsansprüche von enterbten Abkömmlingen schmälern. Für einen Fall, in dem die Erblasserin das pflegende Kind zum Alleinerben einsetzte, nahm der Bundesgerichtshof (BGH) im Wege der Testamentsauslegung nun an, dass damit der Ausgleich für die erbrachten Pflegeleistungen ausgeschlossen werden sollte.
Erbrecht
Pflichtteil bei schwerer Straftat
Eltern können ihrem Kind den Pflichtteil wegen einer Haftstrafe entziehen.
Erbrecht:
Auch Enterbte dürfen eine Testamentsabschrift einsehen
Mit dem Tod entfällt das Interesse des Erblassers an der Geheimhaltung seines letzten Willens den gesetzlichen Erben gegenüber insoweit, als der letzte Wille diese betrifft. Denn um sicherzustellen, dass der letzte Wille auch tatsächlich verwirklicht wird, müssen insbesondere über die Erbeinsetzung der testamentarischen Erben und die damit verbundene Enterbung der gesetzlichen Erben auch Letztere informiert werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.