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Erbrecht Brauche ich ein Testament?

Brauche ich ein Testament? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen, spätestens wenn diese selbst Teil einer Erbengemeinschaft geworden sind und die typischen Streitigkeiten entstehen, weil der Nachlass nicht geregelt wurde.

Die Errichtung eines Testaments ist immer dann sinnvoll und notwendig, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll. So gehen viele Erblasser davon aus, dass der Ehepartner im Todesfall zunächst Alleinerbe und damit ausreichend abgesichert ist, was jedoch nach der gesetzlichen Erbfolge nicht der Fall ist, da z.B. auch die eigenen Kinder im Regelfall die Hälfte des Nachlasses erben.

Es gibt viele weitere Konstellationen in denen die Errichtung eines Testaments sinnvoll ist, so z.B., wenn Sie eheliche und nicht eheliche Kinder oder Kinder aus erster Ehe haben, in klassischen Patch-Work-Familien, also wenn sowohl gemeinsame als auch einseitig Kinder vorhanden sind, wenn Sie ein Kind enterben möchten oder sich ein Unternehmen im Nachlass befindet.

Zahlreiche typische Streitpunkte in Erbengemeinschaften lassen sich von vornherein vermeiden, wenn man die Wünsche des zukünftigen Erblassers mit den Vorstellungen der zukünftigen Erben in Einklang bringt und hierbei erbschaftssteuerliche Aspekte berücksichtigt.

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10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

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Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

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30.06.2026

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Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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