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Erbrecht Brauche ich ein Testament?

Brauche ich ein Testament? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen, spätestens wenn diese selbst Teil einer Erbengemeinschaft geworden sind und die typischen Streitigkeiten entstehen, weil der Nachlass nicht geregelt wurde.

Die Errichtung eines Testaments ist immer dann sinnvoll und notwendig, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll. So gehen viele Erblasser davon aus, dass der Ehepartner im Todesfall zunächst Alleinerbe und damit ausreichend abgesichert ist, was jedoch nach der gesetzlichen Erbfolge nicht der Fall ist, da z.B. auch die eigenen Kinder im Regelfall die Hälfte des Nachlasses erben.

Es gibt viele weitere Konstellationen in denen die Errichtung eines Testaments sinnvoll ist, so z.B., wenn Sie eheliche und nicht eheliche Kinder oder Kinder aus erster Ehe haben, in klassischen Patch-Work-Familien, also wenn sowohl gemeinsame als auch einseitig Kinder vorhanden sind, wenn Sie ein Kind enterben möchten oder sich ein Unternehmen im Nachlass befindet.

Zahlreiche typische Streitpunkte in Erbengemeinschaften lassen sich von vornherein vermeiden, wenn man die Wünsche des zukünftigen Erblassers mit den Vorstellungen der zukünftigen Erben in Einklang bringt und hierbei erbschaftssteuerliche Aspekte berücksichtigt.

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Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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