Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Berechnung des Pflichtteils Alleinerbeneinsetzung kann Ausgleich für Pflegeleistungen ausschließen

BGH, Urt. v. 24.03.2021 – IV ZR 269/20

Ein Abkömmling, der den Erblasser gepflegt hat, kann für diese Pflegeleistungen bei der Auseinandersetzung des Nachlasses eine Ausgleichung von anderen Abkömmlingen verlangen. Dies kann auch Pflichtteilsansprüche von enterbten Abkömmlingen schmälern. Für einen Fall, in dem die Erblasserin das pflegende Kind zum Alleinerben einsetzte, nahm der Bundesgerichtshof (BGH) im Wege der Testamentsauslegung nun an, dass damit der Ausgleich für die erbrachten Pflegeleistungen ausgeschlossen werden sollte.

Die Erblasserin hatte in dem Testament die Einsetzung des pflegenden Kindes als Alleinerben unter Ausschluss ihrer anderen beiden Kinder ausdrücklich mit dessen Pflege- und anderen Leistungen für sie begründet. Dies lasse nach Auffassung des BGH darauf schließen, dass die Leistungen mit der Erbschaft abschließend kompensiert werden sollten und ein darüber noch hinausgehender Ausgleichungsanspruch ausgeschlossen sein sollte.

Praxishinweis:

Mit der richtigen, juristisch fundierten Formulierung eines Testaments können die beschriebenen Folgen des Urteils ausgeschlossen werden.

Alle Fachbeiträge zeigen

unterschrift-signatur-vertrag-notar
AGB, Verbraucherrecht, Vertragsrecht
22.12.2025

„Es gelten die online abrufbaren AGB“ unzureichend

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem Vertragsangebot ist unklar und unwirksam

Beitrag lesen
M&A, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht
22.12.2025

Einbeziehung der Weinstein-Garantie: Wie Unternehmen #MeToo-Risiken bei Fusionen und Übernahmen reduzieren können (NLD)

Bei der Gestaltung von Übernahmeverträgen ist es ratsam, auch an mögliche #MeToo-Risiken zu denken, die der Käufer eingeht, und diese durch eine sogenannte Weinstein-Klausel zu überwinden.

Beitrag lesen
Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

Beitrag lesen