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Erbrecht Enterbt? Das sind Ihre Rechte!

Wurden Sie enterbt, so fällt Ihr Erbteil grundsätzlich einer anderen Person zu. Sofern Sie jedoch ein naher Angehöriger des Erblassers waren, besteht zumindest ein Anspruch auf einen Teil des Vermögens, den sogenannten Pflichtteil.

Zunächst stellt sich die Frage, wer „naher Angehöriger“ und somit pflichtteilsberechtigt ist. Als naher Angehöriger im Sinne des § 2303 BGB gelten die Kinder, der Ehegatte und die Eltern, sofern sie nicht hinter Abkömmlinge und Ehegatten zurücktreten. Auch der eingetragene Lebenspartner ist dem Ehegatten in erbrechtlicher Sicht gleichgestellt und kann den Pflichtteil verlangen.

Aber wie hoch ist der Pflichtteil überhaupt? Grundsätzlich beträgt der Pflichtteil immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils ist der Ausschluss von der Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen nicht jedoch, wenn das Erbrecht aus sonstigen Gründen ausgeschlossen war.

Den Pflichtteil erhält man nicht automatisch, man muss ihn von den Erben fordern. Damit Sie überhaupt abschätzen können, wie hoch Ihr Anspruch ist, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter umfangreiche Auskunftsansprüche gegen die Erben.

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05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

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Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

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05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

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