Alle Beiträge zum Stichwort: Gesellschafter
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland?
Wachstumschancengesetz: was sich nun für Unternehmen ändert
Seit dem 28.03.2024 ist das Wachstumschancengesetz in Kraft. Dieses enthält in erster Linie steuerliche Entlastungen und soll Unternehmen wettbewerbsfähiger machen sowie die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern. Außerdem wird durch die verpflichtende Verwendung einer eRechnung im B2B-Bereich der Abbau von Bürokratie angestrebt. Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen finden Sie im folgenden Beitrag.
Haftung von Geschäftsführung und Vorstand
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?
Nachdem ein Brand erheblichen Schaden verursacht hatte, wurde offenbar, dass die bestehenden Versicherungssummen – sowohl für die Inhalts- als auch für die Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. Der Geschäftsführer hatte es versäumt, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und an den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens und die Risiken des Unternehmens anzupassen.
Erbschaftssteuergesetz
Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.
Gesellschaftsrecht
Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften
Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.
Gesellschaftsrecht
BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Minderheitsgesellschafter sind dem Mehrheitsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert. Ausgehend von der Idee, dass ein Gesellschafter nicht „Richter in eigener Sache“ sein soll, normiert das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG oder § 136 Abs.1 AktG bereits gesetzliche Fälle von Stimmverboten in Gesellschafterversammlungen von Kapitalgesellschaften. Bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter oder Aktionäre sind diese auch dann nicht stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 Abs.1 Satz 1 AktG), wenn es sich um einen beherrschenden Gesellschafter handelt.
MoPeG
GbR-Register & Co.: Was das MoPeG für das GbR-Recht ab 01.01.24 bedeutet
Nun wird u. a. das Recht der GbR durch das MoPeG („Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“) zum 01.01.2024 umfassend modernisiert. Aber was bedeutet das für die GbR – für Neugründungen und bestehende Gesellschaften bürgerlichen Rechts?
Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Nachfolgeplanung für Unternehmer – nicht nur ein (erb-)rechtliches Thema
Fällt ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen in sein Vermögen, geht es immer auch darum, ob und wie das Unternehmen des Erblassers nach seinem Tod erfolgreich weitergeführt werden kann.
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Gesellschaftsrecht Österreich
Die flexible Kapitalgesellschaft – Eine Chance für österreichische Start-ups?
Der österreichische Gesetzgeber möchte mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023, das als zentralen Punkt die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform, Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) oder Flexible Company (FlexCo) genannt, vorsieht, den Standort Österreich insbesondere für innovative Start-ups und GründerInnen attraktiver machen.
Gesellschaftsrecht
Neue Chancen auf Kapital für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen
Der Bundestag hat am Freitag, den 17.11.2023, das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) beschlossen. Dieses Gesetz bezweckt u. a., die Aufnahme von Eigenkapital und den Zugang zum Kapitalmarkt für junge und wachstumsstarke Unternehmen deutlich zu erleichtern. Dazu erfolgen umfangreiche Ergänzungen und Änderungen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht. Die Rechtsform der Aktiengesellschaften (AG und Societas Europaea -SE- mit Sitz im Inland) sollen u. a. durch die (Wieder-)Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien gestärkt und die Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen ausgeweitet werden.