Alle Beiträge zum Stichwort: Haftungsbeschränkung
Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden
Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich diese Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist. Die vom Insolvenzverwalter vorgenommene Addition, wie im vorangegangenen Absatz beschrieben, stellt danach nur eine Vermutung zur Schadenshöhe dar, die widerlegt werden kann.
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Künstliche Intelligenz
Neue Produkthaftungsregeln und KI: Gut für Innovation und Akzeptanz?
Opfer von Unfällen, an denen Produkte, die KI enthalten, beteiligt sind, können mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert werden, wenn sie versuchen, von den Herstellern Schadenersatz zu erhalten, z. B. im Rahmen der derzeitigen Produkthaftungsregelung. Diese Probleme können unterschiedlicher Art sein. Sie haben unter anderem mit dem Mangel bzw. Fehler des Produkts zu tun, der vom Geschädigten bzw. Opfer nachgewiesen werden muss. Welche Sicherheit kann man von einem autonomen Auto erwarten? Und wie erkennt man einen solchen Fehler in einem technologisch komplexen, oft mit dem Internet und anderen Produkten vernetzten und mit selbstlernenden Algorithmen ausgestatteten Big-Data-Produkt?
Recht und KI
Vorschläge aus Brüssel: Haftung für künstliche Intelligenz (KI) – Teil 1/3: Einleitung.
KI ist in Brüssel in aller Munde. KI steht für künstliche Intelligenz und ist potenziell in vielerlei Hinsicht anwendbar. Von selbstfahrenden Autos über Medizinroboter und autonome Kunst bis hin zu Einstellungs- und Auswahlalgorithmen: KI kann dafür sorgen, dass Software automatisch Entscheidungen trifft, die vorher durchweg von Menschen aus Fleisch und Blut getroffen wurden. Das Automatisieren solcher Entscheidungen wirft die notwendigen moralischen, ethischen und rechtlichen Fragen auf.
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
MoPeG: Neues Gesellschaftsrecht 2024
Zum 01.01.2024 wird das Recht der Personengesellschaften (wie z.B. GbR, oHG, KG, PartG) im Rahmen des MoPeG umfassend modernisiert. Wenn vertragliche Abweichungen von der künftigen Rechtslage gewünscht sind, besteht dringender Handlungsbedarf. Unabhängig davon müssen sämtliche Gesellschafter einer GbR neue Anforderungen beim Erwerb registrierter Rechte (wie Immobilien) durch die Einführung des Gesellschaftsregisters beachten.
Compliance
Pflicht zur Errichtung eines effizienten Legal Compliance Management Systems
OLG Nürnberg sieht Pflicht zur Errichtung eines Legal Compliance Management Systems und äußert sich zur Geschäftsführerhaftung
Verkehrsrecht
Dooring-Unfälle und die Haftung der Unfallbeteiligten
Im folgenden Artikel erfahren Sie was unter einem sog. Dooring - Unfall zu verstehen ist und wie man einen solchen rechtlich einordnet.
Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit
Widersprüchliche Klauseln im Bauvertrag?
Im gegenständlich vom OGH zu beurteilenden Sachverhalt beauftragte eine Gemeinde die beklagte Partei mit Flämmarbeiten auf dem Dach ihres Bauhofs. Durch die von einem Mitarbeiter der beklagten Partei durchgeführten Flämmarbeiten gerieten dort gelagerte XPS-Platten in Brand, wodurch ein Schaden von EUR 344.841,68 entstand.
Änderung des GmbHG
Online-Gründung einer GmbH
Wer in Deutschland eine GmbH gründen möchte, musste dafür bisher persönlich bei einem Notar erscheinen. Doch das ändert sich jetzt: Am 01. August 2022 wird die Remote-Gründung einer GmbH eingeführt. Dadurch wird es möglich sein, vom Büro oder von zu Hause aus per Videokonferenz mit dem Notar eine GmbH zu gründen.
Untersuchungs- und Rügepflichten im deutschen, belgischen, niederländischen und UN-Kaufrecht:
Auch außerhalb kaufmännischer Rechtsgeschäfte bestehen Untersuchungs- und Rügepflichten
Der Handelsverkehr ist geprägt von dem Grundsatz der Einfachheit und Schnelligkeit. Deshalb gibt es viele Rechtsordnungen, die vorsehen, dass der Käufer einer Sache den Kaufgegenstand nach Lieferung auf Vertragskonformität untersuchen und mögliche Mängel unverzüglich oder zumindest in angemessener Zeit rügen muss.