Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit Widersprüchliche Klauseln im Bauvertrag?

Im gegenständlich vom OGH ( 24.11.2021, 7 Ob 140/21w ; www.ris.bka.gv.at/jus ) zu beurteilenden Sachverhalt beauftragte eine Gemeinde die beklagte Partei mit Flämmarbeiten auf dem Dach ihres Bauhofs. Durch die von einem Mitarbeiter der beklagten Partei durchgeführten Flämmarbeiten gerieten dort gelagerte XPS-Platten in Brand, wodurch ein Schaden von EUR 344.841,68 entstand.

Der zwischen der Gemeinde und der beklagten Partei abgeschlossene Bauvertrag, der im Falle etwaiger Widersprüche der ÖNORM B2110 vorgehen solle, regelt, dass für alle Schäden, die durch das Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Gehilfen entstehen, dieser bis zum Zeitpunkt der Abnahme oder bis zur Inbetriebnahme des Objekts haftet.

Der ebenso vereinbarte Pkt 12.3.1 der ÖNORM B 2110 sieht bei leichter Fahrlässigkeit eine Haftungsbeschränkung von EUR 12.500 vor. Der OGH kam zu dem Ergebnis, dass zwischen der vertraglichen Regelung zur Schadenersatzpflicht und Pkt 12.3.1 der ÖNORM B 2110 kein Widerspruch bestehe, sondern Pkt 12.3.1 der ÖNORM B 2110 die erstgenannte Regelung konkretisiere. Die in Pkt 12.3.1 der ÖNORM B 2110 vorgesehene Haftungsbeschränkung gelange daher zur Anwendung, sofern der Mitarbeiter der beklagten Partei leicht fahrlässig gehandelt habe. Ob dies der Fall war, wird vom Erstgericht neuerlich zu entscheiden sein.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

Beitrag lesen
Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen