Alle Beiträge zum Stichwort: Operation

BGH stärkt Verbraucherschutz bei Werbung für Schönheitsoperationen: Neue Maßstäbe für Vorher-Nachher-Bilder
Mit einer bemerkenswerten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die rechtlichen Grenzen für die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern im Rahmen von Schönheitsoperationen neu abgesteckt. Besonders relevant: Die Richter haben den Begriff des „operativen plastisch-chirurgischen Eingriffs“ ausdrücklich weit gefasst. Die Entscheidung setzt damit klare Maßstäbe für die Werbepraxis von Ärztinnen, Ärzten und auf Schönheitschirurgie spezialisierten Unternehmen.

Arzthaftungsrecht
Ärztepfusch — Was können Sie tun? Ein Leitfaden für Betroffene
Ein Behandlungsfehler kann das Leben von einem Tag auf den anderen dramatisch verändern. Was als routinemäßiger Eingriff geplant war, endet mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Oder eine verschleppte Diagnose führt zu einer deutlichen Verschlechterung Ihrer Erkrankung. In solchen Momenten fühlen sich viele Patienten hilflos und von ihren Ärzten im Stich gelassen.

Arzthaftungsrecht
Schmerzensgeld nach OP-Fehler: Ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen
Ein chirurgischer Eingriff ist immer mit Hoffnungen verbunden — auf Heilung, Linderung oder eine Verbesserung der Lebensqualität. Doch was, wenn stattdessen alles schlimmer wird? Wenn durch einen ärztlichen Fehler neue Leiden entstehen oder bleibende Schäden zurückbleiben? Die körperlichen und seelischen Folgen eines Behandlungsfehlers können verheerend sein. Viele Betroffene fühlen sich in dieser Situation hilflos und von den behandelnden Ärzten im Stich gelassen.

Medizinrecht
Zu wenig Bedenkzeit vor der Nasenoperation?
Die Zustimmung des Patienten kann auch wirksam sein, wenn er sie sofort nach dem Aufklärungsgespräch erklärt

Arzthaftung
Befähigung fehlt nicht allein wegen noch ausstehender Facharztanerkennung
War ein Arzt für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird nach dem Gesetz vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt einer Gesundheitsverletzung ursächlich war (§ 630h Abs. 4 BGB). Die noch fehlende Facharztanerkennung rechtfertigt laut Oberlandesgericht (OLG) Dresden für sich genommen nicht diese Vermutung.

Arzthaftungsrecht
Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
Die Verjährungsfrist von regelmäßig drei Jahren beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Antragstellerin von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Eine solche Kenntnis wird nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden regelmäßig jedenfalls durch ein Privatgutachten vermittelt, in dem ein Behandlungsfehler bejaht wird.