Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Arzthaftungsrecht Schmerzensgeld nach OP-Fehler: Ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen

Das Wichtigste im Überblick:

  • Nach einem OP-Fehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld
  • Die juristische Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird durch spezielle Beweiserleichterungen unterstützt — wir kennen die relevanten Regelungen und setzen sie gezielt für Sie ein
  • Eine zeitnahe anwaltliche Beratung ist entscheidend für Ihre Erfolgschancen — vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch

Wenn der ärztliche Eingriff zum Albtraum wird

Ein chirurgischer Eingriff ist immer mit Hoffnungen verbunden — auf Heilung, Linderung oder eine Verbesserung der Lebensqualität. Doch was, wenn stattdessen alles schlimmer wird? Wenn durch einen ärztlichen Fehler neue Leiden entstehen oder bleibende Schäden zurückbleiben? Die körperlichen und seelischen Folgen eines Behandlungsfehlers können verheerend sein. Viele Betroffene fühlen sich in dieser Situation hilflos und von den behandelnden Ärzten im Stich gelassen. Ein erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht kann in dieser schwierigen Situation der entscheidende Wegbegleiter sein, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Ihr Recht auf Schmerzensgeld

Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler stehen Ihnen sowohl vertragliche als auch deliktische (außervertragliche) Ansprüche zu. Diese verschiedenen Anspruchsgrundlagen ergänzen sich gegenseitig und sichern Ihre Position rechtlich ab.

Der Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Arzt oder Krankenhaus bildet die Grundlage für vertragliche Ansprüche. Nach §§ 280 Abs. 1, 611, 630a BGB schuldet der Arzt eine fachgerechte Behandlung nach den anerkannten Standards der medizinischen Wissenschaft. Bei einer Pflichtverletzung durch einen Behandlungsfehler können Sie Schadensersatz verlangen.

Parallel zu den vertraglichen bestehen auch deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB. Ein ärztlicher Behandlungsfehler stellt regelmäßig eine rechtswidrige Körperverletzung dar.

Die konkrete Möglichkeit zur Geltendmachung des Schmerzensgeldes ergibt sich auch hier aus § 253 Abs. 2 BGB, der die Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden vorsieht.

Höhe des Schmerzensgeldes

Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt durch die Gerichte nach einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei sind insbesondere folgende Faktoren relevant:

  • Die Schwere und das Ausmaß der Verletzungen
  • Die Intensität und Dauer der Schmerzen
  • Das Ausmaß bleibender Beeinträchtigungen
  • Die Dauer der Heilbehandlung
  • Psychische Folgen des Behandlungsfehlers
  • Das Alter des Geschädigten und die Auswirkungen auf die Lebensführung
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem
  • Der Grad des Verschuldens

Beweiserleichterungen zu Ihren Gunsten

Das Gesetz sieht bei Behandlungsfehlern wichtige Beweiserleichterungen vor. Nach § 630h BGB wird bei bestimmten Fallkonstellationen ein Verschulden des Arztes vermutet oder die Beweislast sogar umgekehrt. Dies verbessert Ihre Position in der rechtlichen Auseinandersetzung erheblich

Typische Fälle von OP-Fehlern:

  • Vergessene OP-Materialien im Körper
  • Fehlerhafte Anästhesie mit Folgeschäden
  • Verletzung benachbarter Organe
  • Falsche Operationstechnik
  • Verwechslungen bei der Operation

Die Zeit arbeitet gegen Sie: Handeln Sie jetzt!

Für die Durchsetzung von Schmerzengeldansprüchen gelten Verjährungsfristen. Je früher Sie sich professionelle Unterstützung sichern, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten. Wichtige Beweise können mit der Zeit verloren gehen.

Alle Fachbeiträge zeigen