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Arzthaftungsrecht Schmerzensgeld nach OP-Fehler: Ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen

Das Wichtigste im Überblick:

  • Nach einem OP-Fehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld
  • Die juristische Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird durch spezielle Beweiserleichterungen unterstützt — wir kennen die relevanten Regelungen und setzen sie gezielt für Sie ein
  • Eine zeitnahe anwaltliche Beratung ist entscheidend für Ihre Erfolgschancen — vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch

Wenn der ärztliche Eingriff zum Albtraum wird

Ein chirurgischer Eingriff ist immer mit Hoffnungen verbunden — auf Heilung, Linderung oder eine Verbesserung der Lebensqualität. Doch was, wenn stattdessen alles schlimmer wird? Wenn durch einen ärztlichen Fehler neue Leiden entstehen oder bleibende Schäden zurückbleiben? Die körperlichen und seelischen Folgen eines Behandlungsfehlers können verheerend sein. Viele Betroffene fühlen sich in dieser Situation hilflos und von den behandelnden Ärzten im Stich gelassen. Ein erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht kann in dieser schwierigen Situation der entscheidende Wegbegleiter sein, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Ihr Recht auf Schmerzensgeld

Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler stehen Ihnen sowohl vertragliche als auch deliktische (außervertragliche) Ansprüche zu. Diese verschiedenen Anspruchsgrundlagen ergänzen sich gegenseitig und sichern Ihre Position rechtlich ab.

Der Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Arzt oder Krankenhaus bildet die Grundlage für vertragliche Ansprüche. Nach §§ 280 Abs. 1, 611, 630a BGB schuldet der Arzt eine fachgerechte Behandlung nach den anerkannten Standards der medizinischen Wissenschaft. Bei einer Pflichtverletzung durch einen Behandlungsfehler können Sie Schadensersatz verlangen.

Parallel zu den vertraglichen bestehen auch deliktische Ansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB. Ein ärztlicher Behandlungsfehler stellt regelmäßig eine rechtswidrige Körperverletzung dar.

Die konkrete Möglichkeit zur Geltendmachung des Schmerzensgeldes ergibt sich auch hier aus § 253 Abs. 2 BGB, der die Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden vorsieht.

Höhe des Schmerzensgeldes

Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt durch die Gerichte nach einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei sind insbesondere folgende Faktoren relevant:

  • Die Schwere und das Ausmaß der Verletzungen
  • Die Intensität und Dauer der Schmerzen
  • Das Ausmaß bleibender Beeinträchtigungen
  • Die Dauer der Heilbehandlung
  • Psychische Folgen des Behandlungsfehlers
  • Das Alter des Geschädigten und die Auswirkungen auf die Lebensführung
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem
  • Der Grad des Verschuldens

Beweiserleichterungen zu Ihren Gunsten

Das Gesetz sieht bei Behandlungsfehlern wichtige Beweiserleichterungen vor. Nach § 630h BGB wird bei bestimmten Fallkonstellationen ein Verschulden des Arztes vermutet oder die Beweislast sogar umgekehrt. Dies verbessert Ihre Position in der rechtlichen Auseinandersetzung erheblich

Typische Fälle von OP-Fehlern:

  • Vergessene OP-Materialien im Körper
  • Fehlerhafte Anästhesie mit Folgeschäden
  • Verletzung benachbarter Organe
  • Falsche Operationstechnik
  • Verwechslungen bei der Operation

Die Zeit arbeitet gegen Sie: Handeln Sie jetzt!

Für die Durchsetzung von Schmerzengeldansprüchen gelten Verjährungsfristen. Je früher Sie sich professionelle Unterstützung sichern, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten. Wichtige Beweise können mit der Zeit verloren gehen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch kann mein Schmerzensgeld ausfallen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzung, den dauerhaften Folgen und dem Verschulden des Arztes. In unserer Praxis haben wir Beträge zwischen 5.000 und mehreren 100.000 Euro erstritten, bei besonders schweren Fällen auch darüber hinaus. Jeder Fall wird dabei individuell bewertet und die aktuelle Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen berücksichtigt.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Für die Finanzierung Ihrer rechtlichen Vertretung bieten sich verschiedene Wege an. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen. Alternativ ermöglichen wir die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch ohne Vorkosten durch eine erfolgsabhängige Prozessfinanzierung oder eine angepasste Honorarvereinbarung. In einem persönlichen Erstgespräch finden wir gemeinsam die für Sie passende Lösung.

Wie lange dauert die Durchsetzung der Ansprüche?

Die Dauer des Verfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Komplexität des Falls und der Kooperationsbereitschaft der Gegenseite. Viele Fälle können wir binnen 6–12 Monaten erfolgreich abschließen. Bei Bedarf einer gerichtlichen Klärung kann sich die Dauer entsprechend verlängern.

Was brauche ich für die erste Beratung?

Bringen Sie zum Erstgespräch alle verfügbaren medizinischen Unterlagen mit, insbesondere OP-Berichte, Arztbriefe und Dokumentation des weiteren Verlaufs. Wir helfen Ihnen auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen und unterstützen Sie bei der Anforderung der Patientenakte.

Wie weise ich den Behandlungsfehler nach?

Das Gesetz sieht bei bestimmten Behandlungsfehlern spezielle Beweiserleichterungen vor, die wir für Sie nutzen. Wir arbeiten eng mit erfahrenen medizinischen Gutachtern zusammen und kennen die relevante Rechtsprechung. Die Dokumentation Ihrer Beschwerden und das Sammeln aller medizinischen Unterlagen sind dabei besonders wichtig.

Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Schaden und dem Verursacher Kenntnis erlangt haben. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist dennoch wichtig, da Beweise mit der Zeit verloren gehen können. Wir prüfen die genauen Fristen in Ihrem individuellen Fall.

Kann ich auch gegen das Krankenhaus vorgehen?

Ja, Ansprüche können sowohl gegen den behandelnden Arzt als auch gegen das Krankenhaus geltend gemacht werden. Das Krankenhaus haftet als Arbeitgeber für seine angestellten Ärzte. Wir prüfen für Sie, wer als Anspruchsgegner in Frage kommt und wählen die erfolgversprechendste Strategie.

Was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

Lehnt die Haftpflichtversicherung die Zahlung ab, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Klage. In vielen Fällen können wir auch nach anfänglicher Ablehnung noch eine außergerichtliche Einigung erzielen. Wenn nötig, setzen wir Ihre Ansprüche aber auch gerichtlich durch.

Welche Unterlagen sollte ich nach einem OP-Fehler sammeln?

Dokumentieren Sie alle Beschwerden und Behandlungen in einem Schmerztagebuch. Sammeln Sie sämtliche medizinischen Unterlagen, Arztbriefe und Befunde. Machen Sie wenn möglich Fotos von sichtbaren Verletzungen oder Komplikationen. Diese Dokumentation ist für die spätere Beweisführung sehr wichtig.

Was kann ich zusätzlich zum Schmerzensgeld fordern?

Neben dem Schmerzensgeld können Sie auch materiellen Schadensersatz geltend machen. Dazu gehören Verdienstausfall, Behandlungskosten, Fahrtkosten und andere finanzielle Einbußen. Wir prüfen alle möglichen Ansprüche und setzen diese gemeinsam mit dem Schmerzensgeld durch.

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