Alle Beiträge zum Stichwort: Vermögen
Steuerrecht
Einkommensteuer in der Ukraine
Wer muss Einkommenssteuer zahlen? Wie hoch ist der Steuersatz? Und welche Einkünften unterliegen der Steuerpflicht? Die Antworten erhalten Sie hier
Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 Abs. 1 BGB)
Kindesunterhalt 1
Grundsätzlich ist der Elternteil, der das Kind nicht betreut, zum Barunterhalt verpflichtet. Auf der anderen Seite gilt, dass ein Unterhaltsanspruch eine Bedürftigkeit voraussetzt (§ 1602 Abs. 1 BGB), so dass nur derjenige Unterhalt fordern kann, der nicht in der Lage ist, seinen Bedarf aus eigenen Mitteln zu decken.
Zustimmung des Ehegatten (§ 1365 BGB)
Vermögensverfügungen Zugewinngemeinschaft
Verfügungen über das Vermögen im Ganzen, z.B. beim Grundstücksverkauf, bedürfen der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.
Steuerrecht
Mitteilungspflicht: Zur Meldung von Auslandsbeteiligungen
Vielen ist gar nicht bekannt, dass die Abgabenordnung eine Meldepflicht beinhaltet, aufgrund derer ausländische Betriebsstätten und ausländische Beteiligungen an das hiesige Finanzamt gemeldet werden müssen. Hinsichtlich der Meldung von Beteiligungen bestehen jedoch zwei Bagatellschwellen:
Das neue Recht der Eigentumswohnung Teil 3
Der regelmäßige Vermögensbericht
Ende des Jahres 2020 hat der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz und damit die Rechte und Pflichten der Eigentümer einer Eigentumswohnung grundlegend reformiert und geändert. Im Zuge dieser Reform hat der Gesetzgeber die Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen jetzt gemäß § 28 Abs. 4 WEG verpflichtet, jährlich einen Vermögensbericht den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Der Vermögensbericht soll den einzelnen Eigentümern die Möglichkeit bieten, sich einen Überblick über die komplette Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verschaffen.
Gesellschaftsrecht
Der Einspruch von Gläubigern gegen eine Verschmelzung
Vor einiger Zeit hat das Gericht Rechtbank Den Haag über einen Einspruch eines Gläubigers gegen eine Verschmelzung geurteilt. Das Gericht ist der Ansicht, dass im vorliegenden Fall kein reelles Risiko besteht, dass die erwerbende Gesellschaft ihre Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nach der Verschmelzung nicht mehr wird erfüllen können.