Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Reiserecht und Internetrecht Portugalreise irrtümlich storniert? - Kunde will sich nur „verklickt“ haben, bleibt aber auf den Stornokosten sitzen

Für sich und seine Ehefrau hatte der Mann im Reisebüro eine Pauschalreise nach Faro in Portugal gebucht, die rund 4.550 Euro kostete. Wenig später stornierte er den Urlaub auf der Homepage des Reiseveranstalters. Daraufhin buchte der Reiseanbieter vom Konto des Kunden Stornogebühren in Höhe von 3.859 Euro ab.

Sofort schrieb der Mann dem Unternehmen eine E-Mail: Er mache hiermit die Stornierung rückgängig. Nach der Buchung habe er erfahren, dass sich neben dem Hotel eine Baustelle befinde. Auf der Homepage des Reiseunternehmens habe er sich deshalb über die Möglichkeiten einer Umbuchung informieren wollen, mehr nicht. Die Webseiten seien aber so unübersichtlich gestaltet, dass er die Reise versehentlich storniert habe – einfach „verklickt“.

Von einer Baustelle sei ihm nichts bekannt, antwortete der Reiseveranstalter, der nun aber darauf bestand, dass der Kunde die Reise wirksam storniert habe. Um eine Buchung endgültig zu „canceln“, seien mehrere Schritte notwendig, so der der Reiseveranstalter. Unabsichtlich einen Reisevertrag zu kündigen, sei in seinem System unmöglich. Durch die Kündigung sei ihm hoher Schaden entstanden, da er ja seinerseits gegenüber Partnern (Fluggesellschaft, Hotel) in Vorleistung gehen müsse.

Die Stornogebühr stehe dem Reiseveranstalter als Entschädigung zu, entschied das Amtsgericht München und wies die Klage des Kunden auf Rückzahlung ab (275 C 20050/23). Ein Versehen könne hier nicht vorliegen, der Kunde habe daher den Vertrag wirksam storniert.

Jeder Internetnutzer habe sich wohl schon mal „verklickt“, räumte das Gericht ein. Es erscheine aber lebensfremd, dass sich der Kunde fünf Mal hintereinander „verklickt“ haben könnte – angesichts von fünf verschiedenen Schritten, die er bei einer Stornierung ausführen müsse.

Auch die pauschale Behauptung, neben dem Hotel werde gebaut, begründe keine Pflicht des Reiseveranstalters, die Stornogebühr zurückzuzahlen oder dem Kunden alternative Lösungen anzubieten. Da hätte der Kunde schon konkret belegen müssen, dass der Baulärm vor Ort so hoch sei, dass er mit erheblichem Reisemangel hätte rechnen müssen.

Quelle: Urteil des Amtsgerichts München vom 18.04.2024 – 275 C 20050/23

Alle Fachbeiträge zeigen

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2026

Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

Beitrag lesen
Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

Beitrag lesen