Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Recht närrisch – Teil 1: Hund oder Katze am Lenkrad?

Prinzipiell gibt es keine Einwände dagegen, sich auch verkleidet ans Steuer zu setzen. Jedoch sollte der Fahrer, auch wenn er verkleidet ist, in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher im Verkehr zu steuern. In der Praxis bedeutet das:

Die Faschingsverkleidung – und insbesondere eine Maske – darf die Sicht oder die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen. Auch die Wahrnehmung akustischer Signale darf nicht gestört werden.Im Falle eines Unfalls aufgrund einer Verkleidung droht nicht nur zivilrechtliche Haftung, sondern auch eine empfindliche Geldstrafe.Achtung: Wird ein Autofahrer verkleidet geblitzt und kann auf dem erstellten Bild nicht erkannt werden, so droht dem Halter des Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage.

Schlimmstenfalls könnte das Tragen einer Faschingsverkleidung sogar den Versicherungsschutz gefährden.

Beitrag veröffentlicht am
18. Januar 2024

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Informationstechnologie, Informationstechnologierecht, IT-Recht, Internetrecht, Europarecht
13.09.2025

EU AI Act 2025: Ihr Fahrplan für rechtssichere und erfolgreiche KI-Nutzung im Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute zahlreiche Geschäftsprozesse – vom Kundenservice über das Personalmanagement bis hin zur Produktion und Logistik. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von den Effizienzsteigerungen, die KI-Systeme bieten. Mit der Verabschiedung des EU AI Act steht jedoch ein Paradigmenwechsel bevor.

Beitrag lesen
Auto-Unfall-Verkehr
Schadensrecht, Schadensersatzrecht
28.08.2025

Fiktive Schadensabrechnung trotz niedrigerer tatsächlicher Reparaturkosten?

Geschädigte müssen bei fiktiver Abrechnung keine tatsächlichen Reparaturkosten nachweisen

Beitrag lesen
Auto-Unfall-Verkehr
Gewährleistungsrecht, Kaufrecht
28.08.2025

Normaler Verschleiß oder Mangel?

Bei Gebrauchtwagen muss der Verkäufer nicht über typische Abnutzungserscheinungen aufklären

Beitrag lesen