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Recht närrisch – Teil 1: Hund oder Katze am Lenkrad?

Prinzipiell gibt es keine Einwände dagegen, sich auch verkleidet ans Steuer zu setzen. Jedoch sollte der Fahrer, auch wenn er verkleidet ist, in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher im Verkehr zu steuern. In der Praxis bedeutet das:

Die Faschingsverkleidung – und insbesondere eine Maske – darf die Sicht oder die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen. Auch die Wahrnehmung akustischer Signale darf nicht gestört werden.

Im Falle eines Unfalls aufgrund einer Verkleidung droht nicht nur zivilrechtliche Haftung, sondern auch eine empfindliche Geldstrafe.

Achtung: Wird ein Autofahrer verkleidet geblitzt und kann auf dem erstellten Bild nicht erkannt werden, so droht dem Halter des Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage.

Schlimmstenfalls könnte das Tragen einer Faschingsverkleidung sogar den Versicherungsschutz gefährden.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

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