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Recht närrisch – Teil 2: Gericht urteilt: Kein Schmerzensgeld bei Verletzung durch Schokoriegel

Bei vielen Faschingsumzügen werden reichlich Süßigkeiten in die Menschenmenge geworfen. Manchmal kommt es dabei zu schmerzhaften Begegnungen mit eigentlich liebgewonnenen Süßigkeiten: Wird man von einem fliegenden Schokoriegel am Kopf getroffen, so ist das nicht nur unangenehm, sondern teilweise auch sehr schmerzhaft.

Die Aussichten, aus einem solchen Ereignis ein Schmerzensgeld erstreiten zu können, sind aber gering. Die meisten Gerichte haben solche Klagen in der Vergangenheit abgelehnt – zum Beispiel AG Köln, Urteil vom 07.11.2011, Az.: 123 C 254/10.

Das AG Köln begründet die Entscheidung hierbei wie folgt: Das Werfen von Süßigkeiten bei Karnevalsumzügen ist bei Besuchern des Umzuges durchaus gewünscht, und Verletzungen können dabei nicht völlig ausgeschlossen werden. Zudem sind jedem, der sich am Straßenrand in unmittelbarer Nähe zu den Umzugswagen aufhält, die entsprechenden Risiken bekannt.

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Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

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02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

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Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

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