Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Recht närrisch – Teil 2: Gericht urteilt: Kein Schmerzensgeld bei Verletzung durch Schokoriegel

Bei vielen Faschingsumzügen werden reichlich Süßigkeiten in die Menschenmenge geworfen. Manchmal kommt es dabei zu schmerzhaften Begegnungen mit eigentlich liebgewonnenen Süßigkeiten: Wird man von einem fliegenden Schokoriegel am Kopf getroffen, so ist das nicht nur unangenehm, sondern teilweise auch sehr schmerzhaft.

Die Aussichten, aus einem solchen Ereignis ein Schmerzensgeld erstreiten zu können, sind aber gering. Die meisten Gerichte haben solche Klagen in der Vergangenheit abgelehnt – zum Beispiel AG Köln, Urteil vom 07.11.2011, Az.: 123 C 254/10.

Das AG Köln begründet die Entscheidung hierbei wie folgt: Das Werfen von Süßigkeiten bei Karnevalsumzügen ist bei Besuchern des Umzuges durchaus gewünscht, und Verletzungen können dabei nicht völlig ausgeschlossen werden. Zudem sind jedem, der sich am Straßenrand in unmittelbarer Nähe zu den Umzugswagen aufhält, die entsprechenden Risiken bekannt.

Alle Fachbeiträge zeigen

Briefkasten
Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht
20.02.2026

Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

Beitrag lesen
Partner-Familie-Ehe
Zivilrecht, Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht
20.02.2026

Ausgleich von Mietzahlungen nach Trennung

Nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet: Partner hat keinen automatischen Anspruch auf Ausgleich von Mietzahlungen

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen