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Recht närrisch – Teil 2: Gericht urteilt: Kein Schmerzensgeld bei Verletzung durch Schokoriegel

Bei vielen Faschingsumzügen werden reichlich Süßigkeiten in die Menschenmenge geworfen. Manchmal kommt es dabei zu schmerzhaften Begegnungen mit eigentlich liebgewonnenen Süßigkeiten: Wird man von einem fliegenden Schokoriegel am Kopf getroffen, so ist das nicht nur unangenehm, sondern teilweise auch sehr schmerzhaft.

Die Aussichten, aus einem solchen Ereignis ein Schmerzensgeld erstreiten zu können, sind aber gering. Die meisten Gerichte haben solche Klagen in der Vergangenheit abgelehnt – zum Beispiel AG Köln, Urteil vom 07.11.2011, Az.: 123 C 254/10.

Das AG Köln begründet die Entscheidung hierbei wie folgt: Das Werfen von Süßigkeiten bei Karnevalsumzügen ist bei Besuchern des Umzuges durchaus gewünscht, und Verletzungen können dabei nicht völlig ausgeschlossen werden. Zudem sind jedem, der sich am Straßenrand in unmittelbarer Nähe zu den Umzugswagen aufhält, die entsprechenden Risiken bekannt.

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Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

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Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

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