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Rechtliche Highlights und Neuregelungen in Polen im Januar 2026

Im Januar traten bedeutende Änderungen des Raumordnungsgesetzes in Polen in Kraft. Diese Änderungen sollen die Transparenz des Verfahrens zur Erstellung des Integrierten Investitionsplans (IIP) erhöhen und dessen Umsetzungszeit verkürzen. Im Rahmen der Planerstellung verhandelt die Gemeinde mit dem Investor über den Inhalt einer städtebaulichen Vereinbarung, in der sich die Parteien zur Durchführung von Maßnahmen verpflichten, darunter auch solche im Zusammenhang mit der Umsetzung einer ergänzenden Investition. Folglich wurden Bestimmungen hinzugefügt, die es dem Gemeinderat ermöglichen, durch einen Beschluss, der als lokales Recht gilt, Leitlinien für die im Rahmen des IIP-Erstellungsverfahrens abgeschlossenen städtebaulichen Vereinbarungen festzulegen.

In diesem Monat wurden weitere Änderungen am Gesetz über Grund- und Hypothekenregister sowie am Gesetz über das Nationale Gerichtsregister vorgenommen. Diese Neuerungen umfassten im Wesentlichen die Einführung einer Bestimmung, wonach bei der Beantragung von Dokumenten (z. B. Auszügen aus Grund- und Hypothekenregistern sowie Schließungsbescheinigungen) über das IT-System diese Dokumente als elektronische Dokumente heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Heruntergeladene elektronische Dokumente und deren Ausdrucke haben dieselbe Gültigkeit wie gerichtlich ausgestellte Dokumente, sofern sie Merkmale aufweisen, die ihre Überprüfung anhand der Daten in der zentralen Datenbank des Grund- und Hypothekenregisters ermöglichen.

Darüber hinaus wurden einige Änderungen des Gesetzes zur Verbesserung der Unterstützungsmechanismen für Strom- und Wärmeverbraucher verabschiedet. Diese Änderungen verlängern die Frist für die Übermittlung von Informationen an Stromverkäufer von Unternehmern aus dem Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebssektor über die Höhe der ihnen gewährten Hilfen im Zusammenhang mit der Anwendung des Höchstpreises für Strom in der zweiten Jahreshälfte 2024 in Siedlungen mit berechtigten Verbrauchern, die an das Verteilungs- oder Übertragungsnetz angeschlossen sind und Kleinst-, Klein- oder Mittelbetriebe (KMU) darstellen. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Gesetzes über außerordentliche Maßnahmen zur Begrenzung des Strompreisniveaus und zur Unterstützung bestimmter Verbraucher in den Jahren 2023–2025.

In diesem Monat hat das polnische Parlament ein Gesetz, das dem Präsidenten der Republik Polen die Ratifizierung des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits ermöglicht, erlassen. Das Abkommen wurde am 19. Oktober 2018 in Brüssel unterzeichnet. Ziel des Abkommens ist es, Investoren aus EU-Mitgliedstaaten einen besseren Schutz zu bieten als die derzeitigen bilateralen Investitionsschutzabkommen (BITs), die einzelne EU-Länder mit Singapur geschlossen haben. Es ersetzt das derzeit geltende polnisch-singapurische BIT (Abkommen zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Republik Singapur über den Schutz und die Förderung von Investitionen, unterzeichnet am 3. Juni 1993 in Warschau). Das Abkommen enthält grundlegende Prinzipien des Investorenschutzes, darunter eine präzisierte Klausel zur fairen und gerechten Behandlung (FET-Klausel). Kernpunkt des Abkommens ist die Einrichtung eines ständigen, unabhängigen Schiedsgerichts mit zwei Instanzen, das Streitigkeiten über die Bestimmungen des Abkommens beilegen kann.

Im Januar wurde auch wichtige Änderungen am Sozialversicherungsgesetz und einigen anderen Gesetzen eingeführt. Diese Änderungen sollen die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch Ärzte der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) sowie die Regelungen zur Überwachung von Krankmeldungen vereinfachen und standardisieren. Darüber hinaus haben sie auch zum Ziel, die Wartezeiten für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu verkürzen und die Arbeitsbedingungen für die Gutachter zu verbessern, um so dem Personalmangel in diesem Bereich entgegenzuwirken.

Schließlich wurde das Gesetz zum Schutz der Rechte von Käufern von Wohnimmobilien oder Einfamilienhäusern und zum Bauträgergarantiefonds modifiziert. Diese Neuerung brachte zwei wesentliche Vorteile für Immobilienkäufer mit sich:

  1. Das Gesetz schreibt nun direkt vor, dass die Nutzfläche einer Wohnimmobilie oder eines Einfamilienhauses nach polnischem Standard berechnet werden muss.
  2. Die Berechnung des Kaufpreises aus einem Vertrag nach dem geänderten Gesetz ist an die Nutzfläche der Immobilie gekoppelt. Andere Flächenberechnungsmethoden als die nach polnischem Standard ermittelte Nutzfläche sind nicht zulässig.

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Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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