Alle Beiträge zum Stichwort: Sozialversicherung
Neue Minijobgrenze: Bis zu 603 € monatlich steuerfrei verdienen
Seit dem 01.01.2026 können Minijobber monatlich 603 € steuerfrei hinzuverdienen, statt bisher 556 €. Die Anhebung der Verdienstgrenze resultiert daraus, dass der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 € angehoben wurde; bis 2025 lag er noch bei 12,82 € pro Stunde. Seit 2022 ist die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Im Jahr 2026 können Minijobber somit weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie das neue monatliche Verdienstlimit von 603 € überschreiten.
Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung
Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.
Kein Krankengeld ohne tatsächliche Arbeitsaufnahme – LSG zur Versicherungspflicht bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn
Für einen Krankengeldanspruch muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestehen. Fraglich ist, ob allein der Abschluss eines Arbeitsvertrags genügt oder ob die tatsächliche Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat diese Frage nun entschieden.
Wegeunfall
Arbeitsunfall auf dem Rückweg von einem Ausflug?
Eine Arbeitnehmerin unternahm am Wochenende einen privaten Ausflug und fuhr am Montagmorgen mit dem Auto zunächst nicht direkt zur Arbeitsstätte, sondern zurück zu ihrer Wohnung. Dort wollte sie Arbeitsschlüssel und Unterlagen abholen, die sie an diesem Tag benötigte. Auf dem Rückweg zur Wohnung ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem die Frau verletzt wurde. Daraufhin forderte die Arbeitnehmerin Leistungen von der Berufsgenossenschaft, da sie den Unfall als versicherten Arbeitsunfall einstufte.
Steuerrecht
Betriebsveranstaltungen: Zwei wichtige Urteile zur Lohnsteuerpauschalierung
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Besteuerung (Steuersatz i. H. von 25 %) für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nicht so erfreulich ist dagegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die verspätete Pauschalbesteuerung nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.
Sachbezugswerte
Amtliche Sachbezugswerte: Mahlzeiten, Unterkünfte und Wohnungen ab 2024
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an seine Belegschaft abgibt, sind - wenn das Unternehmen nicht ausnahmsweise Mahlzeiten vorrangig an Fremde verkauft - mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten.
Steuerrecht
Pflegeversicherung: Beitrag soll sich ab dem 01.07.23 für fast alle erhöhen
Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Sachbezugswerte 2023
Freie Unterkunft und Verpflegung: Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2023
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Gesellschaftsrecht Österreich
Haftung der Geschäftsführer für den Fall der Nichteinhaltung der Insolvenzantragspflicht (AT)
Kommt der Geschäftsführer einer GmbH seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Beantragung eines Insolvenzverfahrens schuldhaft nicht nach, ist er sowohl gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft als auch gegenüber der Gesellschaft (vertreten durch den Insolvenzverwalter) schadenersatzpflichtig.
Versteuerung von ÖPNV-Zuschuss
9-€-Ticket: Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für den ÖPNV
Für die Monate Juni, Juli, und August 2022 wird es für die Steuerfreiheit nicht beanstandet, wenn die Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für 9-€-Tickets zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel übersteigen. Dies gilt allerdings nur, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen.