Alle Beiträge zum Stichwort: Grundstücksrecht
Deliktsrecht Österreich
Die neue Baumhaftung (AT)
Am 01.05.2024 trat das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 in Kraft. Durch die Einfügung des § 1319b ABGB wird erstmals die Haftung für Bäume außerhalb eines Waldes eigens geregelt.
Wohnrecht
Erbengemeinschaft verkauft Haus an den Enkel - Verkauft es der Enkel weiter und missachtet das Wohnrecht der Großmutter, schuldet er ihr Schadenersatz
Als ein alter Herr gestorben war, erbten seine Frau und die zwei Töchter das Einfamilienhaus und etwas Vermögen. Im Haus wollte die Witwe auf jeden Fall wohnen bleiben. Unter dieser Bedingung einigte sich die 75-Jährige mit den Töchtern und ihrem Enkel darauf, die Immobilie dem Enkel zu verkaufen. Auf diese Vereinbarung verließ sich die Großmutter und verzichtete darauf, ihr Wohnrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Zivilrecht Österreich
Freiheitsersitzung bei der Dienstbarkeit eines Bauverbotes (AT)
Negative Dienstbarkeiten, wie die Dienstbarkeit eines Bauverbotes oder auch die Servitut, nicht höher zu bauen, aber auch eine sogenannte Aussichtsdienstbarkeit, nach der auf dem dienenden Grundstück nichts unternommen werden darf, um dem Servitutsberechtigten die Aussicht ganz oder teilweise zu entziehen, sind in der Rechtspraxis längst anerkannt und kommen immer häufiger zur Anwendung.
Schadensersatz
Tucholsky und das OLG
Wer haftet, wenn mein Nachbar auf meinem Grundstück stürzt? Dies erfahren Sie im nachfolgenden Artikel
Insolvenzrecht
Gewährleistungsansprüche beim Liegenschaftskauf in Exekutions- und Insolvenzverfahren (AT)
Gerät ein Schuldner in finanzielle Schieflage, so kann dies auf Antrag eines andrängenden Gläubigers zur Einleitung eines Exekutionsverfahrens einerseits oder aber bei Vorliegen der insolvenzrechtlichen Eröffnungstatbestände der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens andererseits führen. Die Regelungen über den Eigentumserwerb und mögliche Ansprüche des Käufers aus Leistungsstörungen sind in den beiden Verfahren durchaus unterschiedlich geregelt.
Niederländisches Immobilienrecht
Wertlos oder liquidiert: Aktuelles zur Situation bei einem unauffindbaren Hypothekengläubiger (NLD)
Der Hypothekengläubiger muss die Löschung einer Hypothek mit seiner Unterschrift bestätigen. Was aber, wenn dieser unauffindbar ist oder nicht mehr existiert? In letzter Zeit wurden mehrere Urteile zu diesem Rechtsthema veröffentlicht. Den aktuellen Sachstand geben wir hier wieder.
Wegerecht/Gewohnheitsrecht/Notwegerecht/Baulast
Wenn man sein Grundstück nur über das Nachbargrundstück erreicht
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Rechtsstreit zwischen zwei Grundstückseigentümern zu entscheiden, ob demjenigen, der auf einem Hintergrundstück Garagen gebaut hatte, die nur über das Grundstück des anderen Eigentümers zu erreichen waren, ein Wegerecht zusteht. Im Grundbuch war ein Wegerecht nicht eingetragen.
Gewährleistungsausschluss bei Grundstückskaufverträgen
Haftungsausschluss Grundstückskauf
Wurde ein Haftungsausschluss vereinbart, haftet der Verkäufer für bei Vertragsschluss vorliegende Mängeln grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt, wenn die Mängel in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung erst entstehen.
Grundstücksrecht
Verzicht auf ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ist eine Schenkung des Berechtigten
Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 20.10.2020 – X ZR 7/20) klargestellt, dass der Verzicht auf ein dingliches, d. h. im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht eine Schenkung aus dem Vermögen des Berechtigten darstellt, selbst wenn dieser zum Zeitpunkt des Verzichtes an der Ausübung des Wohnungsrechts, beispielsweise durch Unterbringung in einem Pflegeheim, gehindert ist.
Kontrahierungszwang für Gemeinden
In bestimmten Fällen kann ein Versorgungsunternehmen der öffentlichen Hand, z. B. ein Trinkwasserversorger, einem Kontrahierungszwang unterliegen. Es kann also dazu verpflichtet sein, mit jedem, der daran interessiert ist, einen Vertrag zu gleichen Bedingungen wie mit anderen Kunden abzuschließen, den Vertragsabschluss jedenfalls nicht ohne sachlichen Grund zu verweigern. Unter sehr speziellen Voraussetzungen kann sogar eine Gemeinde dazu gezwungen werden, eine Dienstbarkeit an einem gemeindeeigenen Grundstück einzuräumen.