Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Sachspenden: Umsatzsteuerliche Beurteilung und Billigkeitsregelung

Grundsätzlich unterliegen Sachspenden als unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer, sofern der Gegenstand zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erläutert mit Schreiben vom 18.03.2021, wie die Bemessungsgrundlage in solchen Fällen zu ermitteln ist. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist in diesem Zusammenhang angepasst worden. In einem weiteren Schreiben, ebenfalls vom 18.03.2021, gewährt das BMF eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden.

Zunächst stellt das BMF in seinem ersten Schreiben klar, dass es nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht mög­lich ist, bei Sachspenden aus einem Unternehmen aus Billigkeitsgründen auf eine Umsatzbesteuerung zu verzichten. Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimmt sich nach dem fiktiven Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Spende und nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Das BMF erörtert nun erstmals, wie die Bemessungsgrundlage mit Blick auf die Beschaffenheit des Gegenstands zu ermitteln ist. Bislang hat das für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage keine Rolle gespielt. Es ist zu berücksichtigen, ob der Gegenstand zum Zeitpunkt der Spende aufgrund seiner Beschaffenheit nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt verkehrsfähig ist. Hiervon ist unter anderem bei Lebensmitteln auszugehen, die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder deren Verkaufsfähigkeit als Frischware (Backwaren, Obst, Gemüse) aufgrund von Mängeln nicht mehr gegeben ist. Das gilt auch für Non-Food-Artikel mit Mindesthaltbarkeitsdatum (Kosmetika, pharmazeutische Artikel, Tierfutter, Blumen). Werden diese Gegenstände gespendet, kann eine im Vergleich zu noch verkehrsfähiger Ware geminderte Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Die Minderung ist im Umfang der Einschränkung der Verkehrsfähigkeit vorzunehmen. Der Ansatz einer Bemessungsgrundlage von 0 € kann jedoch nur bei wertloser Ware erfolgen.

Sofern Neuware ohne jegliche Beeinträchtigung aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Warenverkehr ausgesondert wird (z.B. beschädigte Verpackung), liegt keine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit vor. In diesem Fall ist ein fiktiver Einkaufspreis anhand objektiver Schätzungsunterlagen zu ermitteln.

In einem weiteren Schreiben gewährt das BMF, begleitend zu den bereits getroffenen Corona-bedingten steuerlichen Hilfsmaßnahmen, eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden. Die Corona-Krise und die damit einhergehenden Maßnahmen des Lockdowns haben insbesondere beim Einzelhandel zu einer einzigartigen Belastung geführt. Daher wird bei Waren, die von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden, auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet.

Hinweis: Die Grundsätze des ersten Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die Billigkeitsregelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2021 erfolgt sind bzw. erfolgen.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen