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Richtigkeit von Dokumenten Sorgfaltspflichten bei Signatur von Schriftsätzen

BGH, Beschl. v. 08.03.2022 – VI ZB 78/21

Reicht ein Anwalt einen fristgebundenen Schriftsatz über das elektronische Anwaltspostfach (beA) ein, muss er sich selbst von der Richtigkeit und Vollständigkeit des zu signierenden Dokumentes vergewissern. Eine Übertragung dieser Pflicht auf Büropersonal ist nicht möglich. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

In der Entscheidung befasst sich der BGH mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung, weil eine Berufungsbegründungsschrift versehentlich unvollständig eingereicht worden war. Der BGH stellt klar, dass bei der Signierung eines elektronischen Dokuments dieselben Sorgfaltspflichten gelten wie bei der Leistung einer Unterschrift. Lässt der Anwalt das zu signierende Dokument von Büropersonal nach einer ersten Überprüfung bearbeiten und erneut zur Signierung vorlegen, muss er sich nochmals von der Richtigkeit und Vollständigkeit vergewissern.

Praxistipp:

Die strengen Sorgfaltspflichten des Anwalts gelten auch im elektronischen Rechtsverkehr. Werden fristgebundene Schriftsätze signiert, müssen diese stets genau überprüft werden.

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Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

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Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

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Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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