Alle Beiträge zum Stichwort: Haftung
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Internetrecht
Rechtswidrige Äußerungen in sozialen Netzwerken
Wann müssen Provider von sozialen Netzwerken tätig werden, wenn auf ihrer Plattform rechtswidrige Äußerungen veröffentlicht werden?
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Deliktsrecht Österreich
Die neue Baumhaftung (AT)
Am 01.05.2024 trat das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 in Kraft. Durch die Einfügung des § 1319b ABGB wird erstmals die Haftung für Bäume außerhalb eines Waldes eigens geregelt.
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Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden
Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich diese Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist. Die vom Insolvenzverwalter vorgenommene Addition, wie im vorangegangenen Absatz beschrieben, stellt danach nur eine Vermutung zur Schadenshöhe dar, die widerlegt werden kann.
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Haftung für falsche Auskünfte von Chatbots
Fehlinformation von der Künstlichen Intelligenz - Air Canada muss für falsche Auskunft des Chatbots über Rabatt geradestehen
Muss sich ein Flugunternehmen falsche Auskünfte von ihrem KI-generierten Chatbot zurechnen lassen? Während hierzulande noch kein vergleichbares Urteil existiert, musste sich in Kanada bereits ein Gericht mit dieser Rechtsfrage befassen:
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Haftung von Geschäftsführung und Vorstand
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?
Nachdem ein Brand erheblichen Schaden verursacht hatte, wurde offenbar, dass die bestehenden Versicherungssummen – sowohl für die Inhalts- als auch für die Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. Der Geschäftsführer hatte es versäumt, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und an den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens und die Risiken des Unternehmens anzupassen.
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Gesellschaftsrecht
Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften
Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.
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Gesellschaftsrecht
BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Minderheitsgesellschafter sind dem Mehrheitsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert. Ausgehend von der Idee, dass ein Gesellschafter nicht „Richter in eigener Sache“ sein soll, normiert das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG oder § 136 Abs.1 AktG bereits gesetzliche Fälle von Stimmverboten in Gesellschafterversammlungen von Kapitalgesellschaften. Bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter oder Aktionäre sind diese auch dann nicht stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 Abs.1 Satz 1 AktG), wenn es sich um einen beherrschenden Gesellschafter handelt.
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Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
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Baurecht Österreich
Regressansprüche gegenüber der Projektsteuerung (AUT)
Die Bauherrin klagte im Vorprozess die (nunmehrige) Klägerin und verlangte Schadenersatz. Der Fenstermonteur, die ÖBA, und der Planer teilten sich den entstandenen Schaden auf. Die Projektsteuerung war nicht bereit, sich bei diesem Vergleich zu beteiligen.
![Wein-Landwirtschaft-Lebensmittel-Natur](/img/3x2/768/pexels-pixabay-45209.jpg)
Haftung nach dem StVG?
Traubenernte von Dieselöl ruiniert
Die Kfz-Versicherung der defekten Erntemaschine muss der Winzerin den Schaden nicht ersetzen