Alle Beiträge zum Stichwort: Haftung
Insolvenzrecht
Ausscheiden als Geschäftsführer einer GmbH anstelle notwendigen Insolvenzantrages ist keine Alternative
Die Firma ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Damit müsste der Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt einen Insolvenzantrag stellen. Trotz dieser wirtschaftlich negativen Situation gibt es einen Nachfolger für die Geschäftsführung. Und da liegt dann die Überlegung nahe: Anstelle des Insolvenzantrages könnte man als bisheriger Geschäftsführer auch ausscheiden und alles Weitere dann dem Nachfolger überlassen – und damit selbst den notwendigen Insolvenzantrag nicht stellen.
M&A
Firmenübernahme laufende Verträge: So meistern Sie die rechtlichen Herausforderungen
In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Übernahme laufender Verträge wirklich ankommt und wie Sie mit der richtigen Strategie Risiken minimieren und Chancen optimal nutzen.
Produktsicherheit
VORSICHT STICHTAGSREGELUNG! Ab dem 13.12.2024 gilt die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988
Ab dem 13.12.2024 gilt die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 und damit neue Pflichten für Hersteller, aber auch z.B. für Online-Händler
IT-Recht
EVB-IT Cloud AGB: Rechtssicherheit für Ihr Cloud-Projekt
In der heutigen digitalisierten Geschäftswelt ist Cloud Computing nicht mehr wegzudenken. Ob als Anbieter oder Nutzer von Cloud-Lösungen — Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Cloud-Aktivitäten zu klären. Dabei spielen die EVB-IT Cloud AGB (Ergänzende Vertragsbedingungen für Cloudleistungen) eine zentrale Rolle. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte der EVB-IT Cloud AGB und zeigt, worauf Unternehmen bei der Vertragsgestaltung achten sollten.
Gesellschaftsrecht
Übervorteilung Bedeutung: Schutzprinzipien und und Rechtsfolgen im Gesellschaftsrecht
Die Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, bei dem viele rechtliche Aspekte zu beachten sind. Ein besonders heikles Thema im Gesellschaftsrecht ist die sogenannte Übervorteilung. Doch was genau versteht man darunter und welche Konsequenzen kann sie haben? In diesem Artikel beleuchten wir die Bedeutung der Übervorteilung im Gesellschaftsrecht und zeigen auf, worauf Unternehmer und Gesellschafter achten müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Internetrecht
Rechtswidrige Äußerungen in sozialen Netzwerken
Wann müssen Provider von sozialen Netzwerken tätig werden, wenn auf ihrer Plattform rechtswidrige Äußerungen veröffentlicht werden?
Deliktsrecht Österreich
Die neue Baumhaftung (AT)
Am 01.05.2024 trat das Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 in Kraft. Durch die Einfügung des § 1319b ABGB wird erstmals die Haftung für Bäume außerhalb eines Waldes eigens geregelt.
Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung
Beschränkung der Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung auf den Schaden
Seit dem 01.01.2021 gibt es eine neue gesetzliche Regelung (§ 15b Abs. 4 S. 2 InsO), wonach sich diese Ersatzpflicht auf den Ausgleich des Schadens beschränkt, der der Gläubigerschaft der juristischen Person entstanden ist. Die vom Insolvenzverwalter vorgenommene Addition, wie im vorangegangenen Absatz beschrieben, stellt danach nur eine Vermutung zur Schadenshöhe dar, die widerlegt werden kann.
Haftung für falsche Auskünfte von Chatbots
Fehlinformation von der Künstlichen Intelligenz - Air Canada muss für falsche Auskunft des Chatbots über Rabatt geradestehen
Muss sich ein Flugunternehmen falsche Auskünfte von ihrem KI-generierten Chatbot zurechnen lassen? Während hierzulande noch kein vergleichbares Urteil existiert, musste sich in Kanada bereits ein Gericht mit dieser Rechtsfrage befassen:
Haftung von Geschäftsführung und Vorstand
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?
Nachdem ein Brand erheblichen Schaden verursacht hatte, wurde offenbar, dass die bestehenden Versicherungssummen – sowohl für die Inhalts- als auch für die Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. Der Geschäftsführer hatte es versäumt, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und an den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens und die Risiken des Unternehmens anzupassen.