Alle Beiträge zum Stichwort: Haftung

Künstliche Intelligenz
Neue Produkthaftungsregeln und KI: Gut für Innovation und Akzeptanz?
Opfer von Unfällen, an denen Produkte, die KI enthalten, beteiligt sind, können mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert werden, wenn sie versuchen, von den Herstellern Schadenersatz zu erhalten, z. B. im Rahmen der derzeitigen Produkthaftungsregelung. Diese Probleme können unterschiedlicher Art sein. Sie haben unter anderem mit dem Mangel bzw. Fehler des Produkts zu tun, der vom Geschädigten bzw. Opfer nachgewiesen werden muss. Welche Sicherheit kann man von einem autonomen Auto erwarten? Und wie erkennt man einen solchen Fehler in einem technologisch komplexen, oft mit dem Internet und anderen Produkten vernetzten und mit selbstlernenden Algorithmen ausgestatteten Big-Data-Produkt?

Insolvenzrecht Österreich
Insolvenzantragspflicht (AT)
Ein außerordentliches Preisniveau aus der „guten alten Zeit“, in der es nahezu weder Inflation noch Zinsen gab, bringt in Zeiten stetig steigender Zinsen und hoher Inflation immer mehr Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis. Bei der Bewältigung dieser besonders herausfordernden Rahmenumstände darf die Unternehmensleitung aber keinesfalls die vom Gesetzgeber vorgesehenen Pflichten in der Unternehmenskrise außer Acht lassen.

Mithaftung für Kredit
Kreditvertrag des Partners mit-unterschrieben
Sittenwidrig: Die Bank wusste, dass die Frau damit finanziell überfordert war

Halterhaftung
Elektroroller-Batterie explodiert in der Werkstatt
Keine Haftung des Kfz-Halters, wenn der Brand nicht beim Betrieb des Rollers entstand

Haftung für Künstliche Intelligenz
Vorschläge aus Brüssel: Haftung für künstliche Intelligenz (KI) – Teil 2/3: Richtlinie über KI-Haftung
Mit dem in der RAIA vorgeschlagenen System soll die Beweislage von KI-Opfern verbessert werden. Ob diese Regelungen tatsächlich dazu geeignet sind und welche Schwierigkeiten weiterhin bestehen würden, erfahren Sie hier

Medizinprodukthaftung - Ansprüche geschädigter Patient*Innen, Anspruchsvoraussetzungen und Durchsetzung
Welche Ansprüche habe ich bei fehlerhaften Medizinprodukten?
Das Haftungssystem für Medizinprodukte in Deutschland bietet geschädigten Patient*Innen die Möglichkeit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend zu machen. Um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Andererseits dürfen keine Einreden seitens der Hersteller erhoben werden. Nicht zuletzt müssen geschädigte Patient*Innen die Ausschlussfrist im Auge behalten, da Produkthaftungsansprüche nach einer bestimmten Zeit erlöschen. Im Folgenden werden diese Aspekte genauer erläutert:

KI lieferte fehlerhafte Ergebnisse
Drohendes Disziplinarverfahren nach der Nutzung des KI-Tools ChatGPT zur juristischen Recherche
Zwei New-Yorker Anwälten – Peter Loduca und Steven Schwartz – der Kanzlei Levidow, Levidow & Oberman, droht aktuell die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen der Einsetzung des KI-Tools ChatGPT. Was war passiert?

Recht und KI
Vorschläge aus Brüssel: Haftung für künstliche Intelligenz (KI) – Teil 1/3: Einleitung.
KI ist in Brüssel in aller Munde. KI steht für künstliche Intelligenz und ist potenziell in vielerlei Hinsicht anwendbar. Von selbstfahrenden Autos über Medizinroboter und autonome Kunst bis hin zu Einstellungs- und Auswahlalgorithmen: KI kann dafür sorgen, dass Software automatisch Entscheidungen trifft, die vorher durchweg von Menschen aus Fleisch und Blut getroffen wurden. Das Automatisieren solcher Entscheidungen wirft die notwendigen moralischen, ethischen und rechtlichen Fragen auf.

Immobilienkauf
Angaben im Maklerexposé können zur Schadensersatzhaftung führen
Bei formbedürftigen Rechtsgeschäften können Angaben in einem Maklerexposé zu einer Beschaffenheitsvereinbarung führen, sogar mit der Folge einer Schadensersatzhaftung des Verkäufers einer Immobilie.

Wertpapierrecht
Verhältnis spezialgesetzlicher Prospekthaftung zur Prospekthaftung im weiteren Sinne
Die spezialgesetzliche Prospekthaftung der §§ 13 VerkProspG, 44 ff. BörsG in der bis zum 31.05.2012 geltenden Fassung schließt eine gesellschaftsrechtliche Haftung der Gründungs- bzw. Altgesellschafter wegen unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts nicht aus. So entschied jetzt der II. Zivilsenat des BGH und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.