Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Verkehrsrecht aktuell Straßenverkehr bei Schnee und Eis - Was zwingend zu beachten ist

Die aktuelle Witterung stellt insbesondere den Straßenverkehr vor besondere Herausforderungen. Schnee und Eis sind nicht nur nett anzusehen, sondern natürlich auch Unfallursache Nummer 1 auf winterlichen Straßen.

Entscheidend ist das angepasste Fahrverhalten. Grade auf nicht geräumten Straßen muss die Geschwindigkeit deutlich reduziert werden. §3 der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht wird.

Auf besonders vereisten oder zugeschnitten Straßen kann auch die Notwendigkeit, zum Teil auch die Pflicht zur Nutzung von Schneeketten bestehen. Dann gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Zu beachten ist auch die Winterreifenpflicht. Dort, wo die Witterung es erfordert, müssen Winterreifen verwendet werden. Wer auf eisiger Fahrbahn mit Sommerreifen fährt und erwischt wird, hat mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen. Kommt es zu einem Unfall, kann insbesondere in der Kaskoversicherung die Nutzung von Sommerreifen bei Schnee und Eis zu einer Mithaftung des Versicherungsnehmers führen.

Beitrag veröffentlicht am
13. Februar 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht
20.10.2025

Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert.

Beitrag lesen