Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Umwandlung: Grunderwerbsteuer als Folge der Verschmelzung ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe

Umwandlungen bergen nicht nur ertragsteuerliche Risiken, dies zeigt ein aktuell veröffentlichter Fall des Finanzgerichts München (FG) recht eindrucksvoll. Dort wurden zwei Kapitalgesellschaften verschmolzen, was aus grunderwerbsteuerlicher Sicht mittelbar zu einer sogenannten Vereinigung in einer Hand führte.

Beispiel: Sowohl die A-GmbH als auch die B-GmbH sind zu jeweils 50 % an der X-GmbH beteiligt. Die X-GmbH besitzt ein Grundstück. Wenn die B-GmbH beispielsweise auf die A-GmbH verschmolzen würde, würde dies die Grunderwerbsteuer in Bezug auf das Grundstück auslösen, da 95 % der Anteile an der grundstücksbesitzenden Gesellschaft in einer Hand lägen.

Bei Umwandlungen kommt es regelmäßig zur Veränderung von Gesellschafterquoten. Im konkreten Fall wurde die - unstreitig zu Recht festgesetzte - Grunderwerbsteuer zunächst übersehen. Jahre später wurde diese dann aufgrund einer Betriebsprüfung festgesetzt. Die Klägerin behandelte die Zahlung als (abzugsfähige) Betriebsausgabe. Dem widersprachen die zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Kosten des Vermögensübergangs steuerlich nicht abzugsfähig seien.

Die Richter des FG befassten sich mit der Frage, ob die ausgelöste Grunderwerbsteuer zu solchen Kosten zählte - und sie bejahten die Frage eindeutig, denn ohne die Verschmelzung wäre die Grunderwerbsteuer nicht ausgelöst worden. Dass die Steuer erst Jahre später festgesetzt wurde, ließen die Richter nicht als Argument gelten, denn dadurch werde der wirtschaftliche Zusammenhang mit der Umwandlung nicht gelöst. Zudem sehe das Gesetz keine zeitliche Grenze vor.

Hinweis: Die Frage, ob die Grunderwerbsteuer hier als abziehbare oder nicht abziehbare Betriebsausgabe zu sehen ist, ist nun auch vor dem Bundesfinanzhof anhängig und es bleibt abzuwarten, wie dieser entscheidet.

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen