Alle Beiträge zum Stichwort: GmbH
Gesellschaftsrecht
Gesellschafterbeschluss Abberufung Geschäftsführer
Als Gesellschafter stehen Sie vor einer schwerwiegenden Entscheidung: Der Geschäftsführer Ihres Unternehmens erfüllt seine Aufgaben nicht mehr zufriedenstellend, und Sie erwägen seine Abberufung. Diese Situation ist nicht nur emotional belastend, sondern birgt auch rechtliche Fallstricke. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie bei der Abberufung eines Geschäftsführers per Gesellschafterbeschluss vorgehen sollten und welche Aspekte dabei zu beachten sind.
Gesellschaftsrecht
Rechte der Gesellschafter einer GmbH: So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Als Gesellschafter einer GmbH haben Sie eine besondere Stellung inne: Sie sind nicht nur Kapitalgeber, sondern auch Mitunternehmer mit weitreichenden Rechten und Einflussmöglichkeiten. Doch viele Gesellschafter sind sich der Tragweite ihrer Rechte nicht bewusst oder scheuen davor zurück, diese konsequent wahrzunehmen. Das kann fatale Folgen haben - wer seine Rechte nicht nutzt, riskiert, dass andere über seinen Kopf hinweg entscheiden.
Gesellschaftsrecht
Übervorteilung Bedeutung: Schutzprinzipien und und Rechtsfolgen im Gesellschaftsrecht
Die Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, bei dem viele rechtliche Aspekte zu beachten sind. Ein besonders heikles Thema im Gesellschaftsrecht ist die sogenannte Übervorteilung. Doch was genau versteht man darunter und welche Konsequenzen kann sie haben? In diesem Artikel beleuchten wir die Bedeutung der Übervorteilung im Gesellschaftsrecht und zeigen auf, worauf Unternehmer und Gesellschafter achten müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland?
Wachstumschancengesetz: was sich nun für Unternehmen ändert
Seit dem 28.03.2024 ist das Wachstumschancengesetz in Kraft. Dieses enthält in erster Linie steuerliche Entlastungen und soll Unternehmen wettbewerbsfähiger machen sowie die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern. Außerdem wird durch die verpflichtende Verwendung einer eRechnung im B2B-Bereich der Abbau von Bürokratie angestrebt. Eine Auswahl der wichtigsten Änderungen finden Sie im folgenden Beitrag.
Haftung von Geschäftsführung und Vorstand
Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für unzureichenden Versicherungsschutz - Greift in diesem Fall die D&O-Versicherung?
Nachdem ein Brand erheblichen Schaden verursacht hatte, wurde offenbar, dass die bestehenden Versicherungssummen – sowohl für die Inhalts- als auch für die Betriebsunterbrechungs- und Gebäudeversicherung – nicht ausreichend waren, um den entstandenen Schaden vollständig zu decken. Der Geschäftsführer hatte es versäumt, die Versicherungssummen regelmäßig zu überprüfen und an den tatsächlichen Wert des Anlagevermögens und die Risiken des Unternehmens anzupassen.
Erbschaftssteuergesetz
Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.
Gesellschaftsrecht
Stimmverbote bei Kapital- und Personengesellschaften
Im Gesellschaftsrecht sind die Interessen der Gesellschaft von den Interessen der Gesellschafter zu trennen. In Einzelfällen können diese Interessen unvereinbar gegenüberstehen, so dass die Rechtsordnung Lösungen für die Frage bereithalten muss, ob das Individualinteresse oder das Verbandsinteresse Vorrang genießt.
Gesellschaftsrecht
BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Minderheitsgesellschafter sind dem Mehrheitsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert. Ausgehend von der Idee, dass ein Gesellschafter nicht „Richter in eigener Sache“ sein soll, normiert das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG oder § 136 Abs.1 AktG bereits gesetzliche Fälle von Stimmverboten in Gesellschafterversammlungen von Kapitalgesellschaften. Bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter oder Aktionäre sind diese auch dann nicht stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 Abs.1 Satz 1 AktG), wenn es sich um einen beherrschenden Gesellschafter handelt.
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Gesellschaftsrecht Österreich
Die flexible Kapitalgesellschaft – Eine Chance für österreichische Start-ups?
Der österreichische Gesetzgeber möchte mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023, das als zentralen Punkt die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform, Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) oder Flexible Company (FlexCo) genannt, vorsieht, den Standort Österreich insbesondere für innovative Start-ups und GründerInnen attraktiver machen.