Alle Beiträge zum Stichwort: Umwandlungsrecht
Gesellschaftsrecht
Neue Chancen auf Kapital für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen
Der Bundestag hat am Freitag, den 17.11.2023, das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) beschlossen. Dieses Gesetz bezweckt u. a., die Aufnahme von Eigenkapital und den Zugang zum Kapitalmarkt für junge und wachstumsstarke Unternehmen deutlich zu erleichtern. Dazu erfolgen umfangreiche Ergänzungen und Änderungen im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht. Die Rechtsform der Aktiengesellschaften (AG und Societas Europaea -SE- mit Sitz im Inland) sollen u. a. durch die (Wieder-)Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien gestärkt und die Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen ausgeweitet werden.
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
MoPeG: Neues Gesellschaftsrecht 2024
Zum 01.01.2024 wird das Recht der Personengesellschaften (wie z.B. GbR, oHG, KG, PartG) im Rahmen des MoPeG umfassend modernisiert. Wenn vertragliche Abweichungen von der künftigen Rechtslage gewünscht sind, besteht dringender Handlungsbedarf. Unabhängig davon müssen sämtliche Gesellschafter einer GbR neue Anforderungen beim Erwerb registrierter Rechte (wie Immobilien) durch die Einführung des Gesellschaftsregisters beachten.
Steuerrecht 2022
Personengesellschaften: Gesetzgeber schafft neue Besteuerungsmöglichkeit
Auf Antrag können sich Personengesellschaften nun ab 2022 bei der Besteuerung wie Kapitalgesellschaften behandeln lassen. Das gilt sowohl für die Körperschaft- als auch für die Gewerbesteuer.
Steuerrecht
Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz: Gesetzgeber beschränkt Möglichkeiten der Steuervermeidung
Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes sollen missbräuchliche Steuergestaltungen eingedämmt werden. Konkret sieht das Gesetz folgende Änderungen vor:
Steuerrecht
Umwandlung: Verlängerung der steuerlichen Umwandlungsfristen bis 2021
Bereits im März 2020 hatte die Regierung die coronabedingten Schwierigkeiten bei Umwandlungen erkannt und die Fristen für Verschmelzungen von acht auf zwölf Monate verlängert, sofern die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister bis Ende 2020 erfolgte. Das bedeutet, dass, wenn eine Verschmelzung zum 31.12.2019 erfolgen sollte, diese statt bis zum 31.08.2020 ausnahmsweise bis zum 31.12.2020 angemeldet werden durfte.
Umwandlung von Unternehmen
Einbringung: Zur Sperrfristverletzung bei Verschmelzung zum Buchwert
Die Umwandlung von Unternehmen gilt gemeinhin als äußerst komplex. Allein aus steuerlicher Sicht gilt es, die Umwandlung nach verschiedenen Facetten zu beurteilen, zum Beispiel hinsichtlich der Körperschaft-, Gewerbe-, Grunderwerb- und sogar Umsatz- und Schenkungsteuer. Doch mit der steuerrechtlichen Beurteilung der Umwandlung selbst ist es nicht getan. Zahlreiche Vorschriften im Umwandlungssteuergesetz enthalten zur Abmilderung von vermeintlichen Gestaltungsmissbräuchen Sperrfristen.
Steuerrecht
Umwandlung: Grunderwerbsteuer als Folge der Verschmelzung ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe
Umwandlungen bergen nicht nur ertragsteuerliche Risiken, dies zeigt ein aktuell veröffentlichter Fall des Finanzgerichts München (FG) recht eindrucksvoll. Dort wurden zwei Kapitalgesellschaften verschmolzen, was aus grunderwerbsteuerlicher Sicht mittelbar zu einer sogenannten Vereinigung in einer Hand führte.