Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wann muss der Gesellschaftsvertrag einer GbR notariell beurkundet werden? Der GbR Vertrag beim Notar

Ausnahme bei Immobilienkäufen

Ein Gesellschaftsvertrag, der ganz generell den Erwerb von Grundstücken zum Gegenstand hat, ist nicht formbedürftig, ebenso wenig wie ein Vertrag, der den Zweck einer Grundstücksgesellschaft mit „Verwaltung und Verwertung“ beschreibt. Eine Verpflichtung zum Erwerb eines Grundstücks ist aber stets notariell zu beurkunden (§ 311 b BGB). Gehört daher zum Gegenstand der Gesellschafter der Erwerb eines konkreten oder zumindest konkretisierbaren Grundstücks, so muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden.

Folgen der Berukundungspflicht

Aufgrund des seit dem 01.01.2020 bzw. 01.07.2020 geltenden Geldwäschegesetzes ist der Notar/die Notarin verpflichtet, vor der Beurkundung die wirtschaftlich Berechtigten der beteiligten Gesellschaften zu ermitteln und Informationen zur Identifizierung dieser Personen einzuholen und zu dokumentieren. Zu diesem Zweck ist vom Notar/von der Notarin ein Fragebogen zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten einzuholen. Der Fragebogen sieht für eine GbR vor, dass der Gesellschaftsvertrag der GbR dem Fragebogen als Anlage beigefügt wird.

Dem Notar/der Notarin wird daher bei der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages der Gesellschaftsvertrag bekannt. Der Notar/die Notarin hat zu prüfen, ob die GbR formwirksam gegründet wurde. Ist dies nicht der Fall, ist es dem Notar/der Notarin berufsrechtlich nicht gestattet, den Grundstückkaufvertrag unter Beteiligung der formunwirksamen GbR zu beurkunden.

Im Rahmen des Grundstückskaufvertrages müsste daher der Gesellschaftsvertrag mit beurkundet werden, was zu einer erheblichen Erhöhung der Notargebühren führt. Es ist daher ratsam, den Zweck der Gesellschaft generell mit dem Erwerb von Grundstücken oder der Verwaltung und Verwertung von Grundstücken zu definieren.

Beitrag veröffentlicht am
3. Januar 2021

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen