Russland: Aktienverkäufe im Finanzsektor genehmigungspflichtig Aktienverkäufe im Finanzsektor genehmigungspflichtig
Danach sind Transaktionen, die direkt oder indirekt die Erlangung, Änderung oder Beendigung des Rechts auf Besitz, Nutzung oder Verwaltung von mehr als 1% der Aktien oder Anteile an einem russischen Kreditinstitut, einem Versicherungsunternehmen, einem nichtstaatlichen Pensionsfonds, einem Mikrofinanzinstitut, einer Verwaltungsgesellschaft, eines Investmentfonds auf Aktienbasis, eines Investmentfonds oder eines nichtstaatlichen Pensionsfonds bilden zur Folge haben, genehmigungspflichtig.
Der Erlass findet allerdings keine Anwendung auf Geschäfte mit Aktien und Anteilen, die das Satzungskapital von Kreditorganisationen bilden, die in der vom russischen Präsidenten genehmigten Liste gemäß Punkt 2 des Erlasses Nr. 520 vom 5. August 2022 „Über die Anwendung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanz- und Brennstoff- und Energiesektor aufgrund unfreundlicher Handlungen einiger ausländischer Staaten und internationaler Organisationen" aufgeführt sind.
Gleiches gilt für Geschäfte mit Aktien und Anteilen am Satzungskapital russischer Kreditinstitute, die Personen gehören, die gemäß Punkt 12 des Präsidialerlasses Nr. 95 vom 5. März 2022 nicht als Personen ausländischer Staaten anerkannt sind, die unfreundliche Handlungen begehen, und Personen, die gemäß Punkt 4 des Präsidialerlasses Nr. 254 „Über die vorübergehende Anordnung der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen im Bereich der Unternehmensbeziehungen zu bestimmten ausländischen Kreditgebern“ nicht als ausländische Person anerkannt werden, die mit diesen ausländischen Ländern verbunden sind.