Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Umsatzsteuer bleibt außen vor BGH: Keine Vermischung von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung

Mit Urteil vom 5. April 2022 (Az. VI ZR 7/21) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass bei der fiktiven Schadensabrechnung im Kfz-Haftpflichtrecht keine nachträgliche Erstattung der Umsatzsteuer verlangt werden kann – selbst wenn die Reparatur später tatsächlich durchgeführt wurde. Der Geschädigte muss sich eindeutig für eine Abrechnungsform entscheiden. Eine Kombination beider Varianten ist unzulässig.

Sachverhalt

Die Klägerin rechnete den Unfallschaden an ihrem Fahrzeug zunächst fiktiv auf Basis eines Gutachtens ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers ersetzte die geschätzten Netto-Reparaturkosten. Anschließend ließ die Geschädigte das Fahrzeug reparieren und forderte zusätzlich rund 840 € Umsatzsteuer. Die Versicherung verweigerte die Zahlung – zu Recht, wie der BGH nun entschied.

Rechtlicher Rahmen

  • Grundlage der Schadensregulierung ist § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wonach der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Naturalrestitution (Herstellung des ursprünglichen Zustands) hat.
  • § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB regelt, dass bei Abrechnung auf Kostenbasis („fiktiv“) die Umsatzsteuer nur erstattungsfähig ist, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
  • Eine Wahl des Abrechnungswegs ist dem Geschädigten zwar gestattet – sie muss aber konsequent und einheitlich erfolgen.

Kernaussagen des Urteils

  • Keine nachträgliche Geltendmachung der Umsatzsteuer, wenn zunächst fiktiv abgerechnet wurde.
  • Eine nachträgliche tatsächliche Reparatur öffnet nicht automatisch die Tür zur konkreten Abrechnung einzelner Positionen.
  • Der BGH betont die Trennung der Abrechnungswege: Entweder konkrete Abrechnung mit Vorlage tatsächlicher Kostenbelege inkl. Umsatzsteuer – oder fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ohne Umsatzsteuer.
  • Ein „Rosinenpicken“ durch Kombination der jeweils günstigsten Elemente beider Methoden sei unzuläss

Fazit

Wer sich für die fiktive Abrechnung entscheidet, verzichtet auf den Ersatz der Umsatzsteuer – selbst wenn er das Fahrzeug später reparieren lässt. Der BGH setzt damit ein deutliches Signal gegen versuchte Vorteilskombinationen aus beiden Abrechnungsarten und stärkt die rechtliche Trennschärfe im Schadensersatzrecht.

Unfallgeschädigte müssen sich entscheiden, welchen Weg der Schadensabrechnung sie wählen – mit allen damit verbundenen Vor- und Nachteilen. Ein Wechsel zur konkreten Abrechnung bleibt grundsätzlich möglich, muss aber vollständig erfolgen.

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2022 – VI ZR 7/21

Beitrag veröffentlicht am
13. Juni 2025

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
30.09.2026

(Kein) Schadensersatz wegen Musiknutzung auf Social-Media

Zum Umfang der Anforderungen an die Schätzung der Lizenzschadenshöhe bei Musiknutzung auf Social-Media-Kanälen (Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.09.2026, Az. 2-06 424/25)

Beitrag lesen
Internationales Recht
29.09.2026

Kann eine Ein-Personen-Gesellschaft eine weitere Ein-Personen-Gesellschaft gründen? (PL)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf in Polen nicht ausschließlich von einer anderen Ein-Personen-GmbH gegründet werden. Dieses Verbot wird bei als routinemäßig geltenden Registrierungen manchmal übersehen, doch ein Verstoß dagegen kann das gesamte Holding-Projekt blockieren.

Beitrag lesen