Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Insolvenz Befreiung von Schulden aus unerlaubter Handlung durch einen Insolvenzplan: ein Beispiel aus der Praxis

Dazu muss man den Gläubigern in einem Insolvenzplan mehr anbieten als sie in einem Insolvenzverfahren ohne Insolvenzplan erhalten würden. Sie müssen durch den Insolvenzplan wirtschaftlich besser gestellt werden. Und die weitere Voraussetzung ist, dass in den Gläubigergruppen die jeweiligen Gläubiger mit einer Mehrheit der Köpfe und der Summen ihrer Forderungen dem Plan zustimmen.

Soweit die Theorie. Wir setzen diese in im Auftrage von und für Schuldner eingereichten Insolvenzplänen um. Wie dies geschehen kann, möchte ich Ihnen am Beispiel eines im Jahre 2020 von einem Insolvenzgericht bestätigten Insolvenzplanes kurz in den relevanten Eckpunkten beschreiben:

  • Es gab 6 Gläubiger mit Deliktforderungen und im Weiteren ca. 30 Gläubiger mit nicht deliktischen Forderungen.
  • Es wurden für diese beiden Gläubigerarten zwei Gruppen gebildet. Den beiden Gruppen wurde jeweils eine unterschiedliche Quote angeboten, die sie jeweils im Vergleich zur Bezugsgröße „ohne Insolvenzplan“ besser stellte.
  • Die Besonderheit der Gläubiger mit einer deliktischen Forderung liegt darin, dass ihre Forderungen in einem Insolvenzverfahren nicht von einer Restschuldbefreiung umfasst sind. Sie verfügen über den Eintrag in die Insolvenztabelle über einen vollstreckbaren Titel und können in das künftige Einkommen und Vermögen des Schuldners vollstrecken. Wie stellt man diese Gläubiger aus unerlaubter Handlung nun besser? In dem hier geschilderten Fall erhält der Schuldner mit einem zukünftigen Renteneintritt einen Rentenbetrag, der gemäß Auskunft der Rentenstelle unterhalb der Pfändunggrenze liegen wird. Ab diesem Zeitpunkt werden die Gläubiger keinen Vollstreckungszugriff haben können. Wir haben den pfändbaren Anteil des Einkommens des Schuldners bis zu seinem Renteneintritt summiert. Da sich das Angebot aus dem Insolvenzplan für die deliktischen Gläubiger auf eine jetzige Zahlung (also mit Rechtskraft des den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses) belief, ist der Zinsvorteil zu berücksichtigen und damit diese Summe der bis zum Renteneintritt möglichen Pfändungsbeträge abzuzinsen. Das Angebot einer sofortigen Zahlung im Rahmen des Insolvenzplanes war höher als dieser abgezinste Betrag. Darin lag die Besserstellung der deliktischen Gläubiger durch den Plan.

Diese rechtliche Komponente ist die eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Insolvenzplan. Der andere mindestens genauso wichtige Aspekt ist die Kommunikation mit den Gläubigern und damit die Erläuterungen des beabsichtigten Insolvenzplanes. Letzteres betrifft insbesondere die Gläubiger mit den Forderungen aus unerlaubter Handlung. Indem mit Ihnen frühzeitig Kontakt aufgenommen, Fragen beantwortet und der Plan-Entwurf ihnen vorgestellt wurde, konnte in dem betreffenden Fall erreicht werden, dass alle deliktischen Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt haben. Und auch in der anderen Gruppe der Gläubiger mit nicht deliktischen Ansprüchen konnte die notwendige Kopf-und Summenmehrheit der Gläubiger erreicht werden.

Aufgrund dessen erfolgte die Bestätigung des von uns für den Schuldner eingereichten Insolvenzplanes durch das Insolvenzgericht.

Beitrag veröffentlicht am
7. Dezember 2020

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2026

Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

Beitrag lesen
Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

Beitrag lesen