Alle Beiträge zum Stichwort: Insolvenzverwalter
Insolvenzrecht
Ausscheiden als Geschäftsführer einer GmbH anstelle notwendigen Insolvenzantrages ist keine Alternative
Die Firma ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Damit müsste der Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt einen Insolvenzantrag stellen. Trotz dieser wirtschaftlich negativen Situation gibt es einen Nachfolger für die Geschäftsführung. Und da liegt dann die Überlegung nahe: Anstelle des Insolvenzantrages könnte man als bisheriger Geschäftsführer auch ausscheiden und alles Weitere dann dem Nachfolger überlassen – und damit selbst den notwendigen Insolvenzantrag nicht stellen.
Insolvenzrecht Österreich
Insolvenzantragspflicht (AT)
Ein außerordentliches Preisniveau aus der „guten alten Zeit“, in der es nahezu weder Inflation noch Zinsen gab, bringt in Zeiten stetig steigender Zinsen und hoher Inflation immer mehr Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis. Bei der Bewältigung dieser besonders herausfordernden Rahmenumstände darf die Unternehmensleitung aber keinesfalls die vom Gesetzgeber vorgesehenen Pflichten in der Unternehmenskrise außer Acht lassen.
Insolvenzrecht
Kündigung bei Insolvenz des Vertragspartners: Ist diese zulässig?
Eine hierzu getroffene Vereinbarung kann beispielsweise lauten: Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt es, wenn der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
Gesellschaftsrecht Österreich
Haftung der Geschäftsführer für den Fall der Nichteinhaltung der Insolvenzantragspflicht (AT)
Kommt der Geschäftsführer einer GmbH seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Beantragung eines Insolvenzverfahrens schuldhaft nicht nach, ist er sowohl gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft als auch gegenüber der Gesellschaft (vertreten durch den Insolvenzverwalter) schadenersatzpflichtig.
Niederländisches Insolvenzrecht
Kann Unkenntnis von einem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden? (NLD)
Eine ausländische Bank kann sich nicht auf die Unkenntnis von einem Insolvenzverfahren eines niederländischen Kontoinhabers berufen. Dies hat zur Folge, dass der Insolvenzverwalter den aufgrund eines Zahlungsauftrags gezahlten Betrag von der Bank zurückfordern kann.
BGH-Rechtsprechung
„Vier-Stichtage-Liquiditätsbetrachtung“: Geschäftsführer sollten diesen Begriff im Hinterkopf behalten
Wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor und wie kann sie vom Insolvenzverwalter zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen dargelegt werden? Hierzu gibt es ein Urteil des BGH, mit dem dieser seine bisherige Rechtsprechung geändert und die Beweisführung für einen klagenden Insolvenzverwalter erleichtert hat.
Grundlagen der Haftungsfälle und Klagen gegen GmbH-Geschäftsführer
Innenhaftung – Handbuch zur Geschäftsführerhaftung (Teil 1)
Die streitigen Haftungsverfahren gegenüber Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften nehmen zu. In diesem Verfahren werden die Geschäftsführer persönlich in Anspruch genommen. Wie ein solcher Haftungsfall begründet wird und was es zu beachten gilt:
Das OLG Düsseldorf mit dem anderen Ende der Fahnenstange
Start-ups und die Insolvenzantragspflicht: Anforderungen an eine positive Fortführungsprognose
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Geschäftsführer eines Start-ups zu erwartende finanzielle Mittel in die Planrechnung zur Liquidität des Unternehmens einstellen?
BGH zur Insolvenzanfechtung
Drei mögliche Argumente gegen eine Anfechtung eines Insolvenzverwalters
Die insolvenzrechtliche Anfechtung ermöglicht Insolvenzverwaltern die Rückforderung von Vermögensverschiebungen, die der Insolvenzschuldner im Vorfeld des Insolvenzverfahrens vorgenommen hat. Als Vertragspartner des Insolvenzschuldners könnten Sie daher zur Rückgewähr des Erlangten verpflichtet sein. Mit welchen Argumenten können Sie sich gegen eine solche Anfechtung wehren?
Insolvenzrecht
Ausschüttung eines Gewinnvortrages und das Risiko der Insolvenzanfechtung
Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.Jede Zahlung, die ein Gesellschafter einer GmbH im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder danach als Rückzahlung oder Zinsen auf ein der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Darlehen (oder auf eine mit einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Forderung) erhalten hat, ist nach der Insolvenzeröffnung anfechtbar. Sie ist damit der insolventen GmbH, d.h. dem Insolvenzverwalter, zurückzuerstatten.