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E-Scooter und Alkohol: Die Fahrerlaubnis in Gefahr!

Seit dem 15.06.2019 per Gesetz erlaubt, sind E-Scooter verstärkt – insbesondere in Großstädten – im Straßenverkehr zu sehen. In fast jeder Großstadt besteht Sharing-Angebote für E-Scooter. Insofern ist es verlockend, z.B. nach einem Abend mit zu viel Alkohol das Auto stehen zu lassen und sich mit dem E-Scooter auf den Nachhauseweg zu machen. Aber Vorsicht, wer alkoholisiert E-Scooter fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis.

E-Scooter, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h haben, werden nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeuge eingestuft und sind als solche nicht führerscheinpflichtig. Aber, wer alkoholisiert ein E-Scooter fährt, der begeht – anders als mit dem Fahrrad – unter Umständen eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) mit der Folge, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Fährt ein E-Scooter-Fahrer alkoholisiert gelten für diesen keine anderen Promillegrenzen als für einen Pkw-Fahrer. Beachten sind daher die allgemeinen Promillegrenzwerte. D.h., dass ein E-Scooter-Fahrer ordnungswidrig (§ 24 a Abs. 1 StVG) handelt, wenn dieser den E-Scooter mit 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut führt. In diesem Fall droht ein Regelbußgeld von 500,00 EUR sowie ein Regelfahrverbot von einem Monat.

Wer einen E-Scooter mit 1,1 Promille – der Grenzwert wurde zwischenzeitlich von der Rechtsprechung für E-Scooter bestätigt – oder mehr Alkohol im Blut führt, ist absolut Fahruntüchtig und begeht eine Trunkenheitsfahrt und macht sich strafbar. Auf Fahrunsicherheiten kommt es, anders als bei 0,3 – 1,09 Promille Alkohol im Blut (relative Fahruntüchtigkeit) – dann nicht mehr an. Als Folge der Trunkenheitsfahrt wird die Fahrerlaubnis in der Regel – ein Fahrverbot nach § 44 StGB wäre möglich – entzogen (§ 69 StGB).

Es gilt daher: Wem sein Führerschein lieb ist, der sollte, wenn er Alkohol getrunken hat, die Finger vom E-Scooter lassen!

Beitrag veröffentlicht am
12. März 2020

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