Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Ehegatten und Lebenspartner: BMF gibt Tipps zur Steuerklassenwahl für 2021

In einem aktualisierten Merkblatt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) dargestellt, welche Besonderheiten bei der Wahl der Lohnsteuerklassen gelten. Die Aussagen richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen. Danach gilt: Die Steuerklassenkombination III/V führt zu einem optimalen Lohnsteuereinbehalt, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte bzw. Lebenspartner ca. 60 % und der in Steuerklasse V eingestufte Partner ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Bei dieser Steuerklassenkombination ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung allerdings generell verpflichtend.

Hinweis : In Steuerklasse III fällt der Lohnsteuerabzug verhältnismäßig gering aus, während er in Steuerklasse V verhältnismäßig hoch ist.

Alternativ besteht die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombination IV/IV zu entscheiden, sodass der hohe Steuerabzug des Geringerverdienenden in Steuerklasse V vermieden wird. In diesem Fall entfällt jedoch für den besserverdienenden Partner auch die günstigere Steuerklasse III.

Ehegatten bzw. Lebenspartner können als weitere Möglichkeit das Faktorverfahren beantragen, bei dem das Finanzamt die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem steuermindernden Multiplikator (sog. Faktor) einträgt. Die Eintragung eines Faktors bewirkt, dass die Lohnsteuerlast nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Partner verteilt wird. Dieses Verfahren ist für Paare mit einem großen Gehaltsunterschied interessant. Die hohe Lohnsteuerlast in Steuerklasse V wird für den geringerverdienenden Partner vermieden, sodass er einen höheren Nettolohn erhält.

Ehegatten und Lebenspartner sollten beachten, dass sich ein Steuerklassenwechsel auch auf die Höhe von Entgelt- bzw. Lohnersatzleistungen auswirken kann (z.B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld). Daher empfiehlt das BMF, sich vor einem Wechsel der Steuerklasse beim zuständigen Sozialleistungsträger bzw. Arbeitgeber über die Folgen zu informieren.

Hinweis:  Wer seine Steuerklasse wechseln bzw. das Faktorverfahren beanspruchen möchte, muss sich an sein aktuelles Wohnsitzfinanzamt wenden. Ein Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens für das Kalenderjahr 2021 kann bis spätestens 30.11.2021 beantragt werden. Im Übrigen ist ein Steuerklassenwechsel im laufenden Kalenderjahr auch mehrfach möglich. Das BMF-Merkblatt enthält Tabellen mit gestaffelten Arbeitslöhnen, aus denen Ehegatten und Lebenspartner die für sich beste Steuerklassenkombination ablesen können.

Alle Fachbeiträge zeigen

Reiserecht, Reisevertragsrecht
29.06.2026

Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen – müssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu Störungen bei der Versorgung mit Energieträgern. In der Folge steigen auch die Preise für Beförderungsleistungen, während deren Verfügbarkeit abnimmt. Damit rücken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen höherer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich erhöhen dürfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verhältnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenhängen.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

Beitrag lesen
Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
11.06.2026

Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

Beitrag lesen