Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Familienrecht Ehevertrag? Das ist doch unromantisch!

Eheverträge haben einen unverdient schlechten Ruf.

Bei einer Eheschließung stehen die Liebe und Romantik selbstverständlich im Vordergrund. Trotz Schmetterlinge im Bauch sollten manche Dinge allerdings mit klarem Kopf geregelt werden. Denn die Ehe verdient es ernst genommen zu werden! Die Ehe ist nicht nur eine romantische Verbindung zwischen zwei Personen. Mit der Eheschließung entstehen Rechte und Pflichten, worüber sich viele nicht im Klaren sind.

Ein Ehevertrag hat nicht den Zweck, einen Ehegatten zu benachteiligen. Im Gegenteil. Ein Ehevertrag sichert beide Ehegatten für den Ernstfall ab und vermeidet gleichfalls einen emotionalen Rosenkrieg.

Statistisch gesehen wird jede dritte Ehe geschieden. Mit einem Ehevertrag können vorab rechtssichere und faire Folgen im Falle einer Trennung und Scheidung geregelt werden.

Ein Ehevertrag ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt und schafft klare Verhältnisse. Er sorgt dafür, dass sich beide Ehegatten mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen, beide Verantwortung übernehmen und ihre individuellen Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Es geht doch schließlich um die eigene Ehe, daher sollten wichtige Regelungen selbst in die Hand genommen werden. Ein Ehevertrag ermöglicht, selbst festzulegen, wie die Ehe ausgestaltet werden soll und welche Rechte und Pflichten im Ernstfall maßgeblich sein sollen.

So betrachtet ist ein Ehevertrag ein Ausdruck der Selbstbestimmung.

Alle Fachbeiträge zeigen

Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen