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Familienrecht Ehevertrag? Das ist doch unromantisch!

Eheverträge haben einen unverdient schlechten Ruf.

Bei einer Eheschließung stehen die Liebe und Romantik selbstverständlich im Vordergrund. Trotz Schmetterlinge im Bauch sollten manche Dinge allerdings mit klarem Kopf geregelt werden. Denn die Ehe verdient es ernst genommen zu werden! Die Ehe ist nicht nur eine romantische Verbindung zwischen zwei Personen. Mit der Eheschließung entstehen Rechte und Pflichten, worüber sich viele nicht im Klaren sind.

Ein Ehevertrag hat nicht den Zweck, einen Ehegatten zu benachteiligen. Im Gegenteil. Ein Ehevertrag sichert beide Ehegatten für den Ernstfall ab und vermeidet gleichfalls einen emotionalen Rosenkrieg.

Statistisch gesehen wird jede dritte Ehe geschieden. Mit einem Ehevertrag können vorab rechtssichere und faire Folgen im Falle einer Trennung und Scheidung geregelt werden.

Ein Ehevertrag ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt und schafft klare Verhältnisse. Er sorgt dafür, dass sich beide Ehegatten mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen, beide Verantwortung übernehmen und ihre individuellen Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Es geht doch schließlich um die eigene Ehe, daher sollten wichtige Regelungen selbst in die Hand genommen werden. Ein Ehevertrag ermöglicht, selbst festzulegen, wie die Ehe ausgestaltet werden soll und welche Rechte und Pflichten im Ernstfall maßgeblich sein sollen.

So betrachtet ist ein Ehevertrag ein Ausdruck der Selbstbestimmung.

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