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Familienrecht Ehevertrag? Das ist doch unromantisch!

Eheverträge haben einen unverdient schlechten Ruf.

Bei einer Eheschließung stehen die Liebe und Romantik selbstverständlich im Vordergrund. Trotz Schmetterlinge im Bauch sollten manche Dinge allerdings mit klarem Kopf geregelt werden. Denn die Ehe verdient es ernst genommen zu werden! Die Ehe ist nicht nur eine romantische Verbindung zwischen zwei Personen. Mit der Eheschließung entstehen Rechte und Pflichten, worüber sich viele nicht im Klaren sind.

Ein Ehevertrag hat nicht den Zweck, einen Ehegatten zu benachteiligen. Im Gegenteil. Ein Ehevertrag sichert beide Ehegatten für den Ernstfall ab und vermeidet gleichfalls einen emotionalen Rosenkrieg.

Statistisch gesehen wird jede dritte Ehe geschieden. Mit einem Ehevertrag können vorab rechtssichere und faire Folgen im Falle einer Trennung und Scheidung geregelt werden.

Ein Ehevertrag ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt und schafft klare Verhältnisse. Er sorgt dafür, dass sich beide Ehegatten mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen, beide Verantwortung übernehmen und ihre individuellen Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Es geht doch schließlich um die eigene Ehe, daher sollten wichtige Regelungen selbst in die Hand genommen werden. Ein Ehevertrag ermöglicht, selbst festzulegen, wie die Ehe ausgestaltet werden soll und welche Rechte und Pflichten im Ernstfall maßgeblich sein sollen.

So betrachtet ist ein Ehevertrag ein Ausdruck der Selbstbestimmung.

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20.04.2026

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Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

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Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

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Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

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