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Familienrecht Ehevertrag? Das ist doch unromantisch!

Eheverträge haben einen unverdient schlechten Ruf.

Bei einer Eheschließung stehen die Liebe und Romantik selbstverständlich im Vordergrund. Trotz Schmetterlinge im Bauch sollten manche Dinge allerdings mit klarem Kopf geregelt werden. Denn die Ehe verdient es ernst genommen zu werden! Die Ehe ist nicht nur eine romantische Verbindung zwischen zwei Personen. Mit der Eheschließung entstehen Rechte und Pflichten, worüber sich viele nicht im Klaren sind.

Ein Ehevertrag hat nicht den Zweck, einen Ehegatten zu benachteiligen. Im Gegenteil. Ein Ehevertrag sichert beide Ehegatten für den Ernstfall ab und vermeidet gleichfalls einen emotionalen Rosenkrieg.

Statistisch gesehen wird jede dritte Ehe geschieden. Mit einem Ehevertrag können vorab rechtssichere und faire Folgen im Falle einer Trennung und Scheidung geregelt werden.

Ein Ehevertrag ist von gegenseitiger Wertschätzung geprägt und schafft klare Verhältnisse. Er sorgt dafür, dass sich beide Ehegatten mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen, beide Verantwortung übernehmen und ihre individuellen Vorstellungen zum Ausdruck bringen. Es geht doch schließlich um die eigene Ehe, daher sollten wichtige Regelungen selbst in die Hand genommen werden. Ein Ehevertrag ermöglicht, selbst festzulegen, wie die Ehe ausgestaltet werden soll und welche Rechte und Pflichten im Ernstfall maßgeblich sein sollen.

So betrachtet ist ein Ehevertrag ein Ausdruck der Selbstbestimmung.

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Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

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Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

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Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

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