Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Export: Bundesfinanzministerium konkretisiert Anforderungen an steuerfreie Ausfuhrlieferungen

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt und wichtige Klarstellungen für die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen bekannt gegeben, die besonders für Exporteure wichtig sind.

Hintergrund

Nach zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus 2018 und 2019 dürfen formelle Mängel beim Ausfuhrnachweis nicht per se zur Versagung der Umsatzsteuerbefreiung führen (§ 6 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz, §§ 8 ff. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). Wichtig bleibt, dass die materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen. Durch eine aktuelle Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses gibt es nun mehr Klarheit, welche alternativen Nachweismöglichkeiten für den Exportnachweis genutzt werden können. 

Beachten Sie:  Das betrifft v. a. Fälle, in denen kein formeller Ausfuhrnachweis möglich ist. Dann muss die tatsächliche Ausfuhr anderweitig objektiv belegbar sein. Als solche Ersatznachweise gelten insbesondere Bescheinigungen deutscher Auslandsvertretungen oder des Auswärtigen Amts, Belege über die Verzollung durch Drittlandszollstellen, Transportdokumente der Bundeswehr oder Abwicklungsscheine. 

Praxistipp:  Exporteure sollten ihre Prozesse prüfen und ggf. anpassen. Es besteht zwar nun mehr Flexibilität bei den Ersatznachweisen, wichtiger denn je ist aber eine sorgfältige Dokumentation. 

Quellen: BMF-Schreiben vom 1.7.2025, Az. III C 3 - S 7134/00025/002/012

Beitrag veröffentlicht am
16. September 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Versicherungsrecht
11.09.2026

Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung: BGH setzt klare Grenzen

Nach einem Kaskoschaden ist die Überraschung oft groß: Das Fahrzeug wurde repariert, die Werkstattrechnung liegt vor, doch der Versicherer ersetzt einzelne Positionen nicht vollständig. Mit Urteil vom 09.09.2026 (Az. IV ZR 235/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals höchstrichterlich geklärt, wer in der Kaskoversicherung das sogenannte Werkstattrisiko trägt. Die Antwort ist für Versicherungsnehmer wichtig, besonders dann, wenn bereits eine Kürzung im Raum steht.

Beitrag lesen
Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen