Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Export: Bundesfinanzministerium konkretisiert Anforderungen an steuerfreie Ausfuhrlieferungen

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt und wichtige Klarstellungen für die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen bekannt gegeben, die besonders für Exporteure wichtig sind.

Hintergrund

Nach zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus 2018 und 2019 dürfen formelle Mängel beim Ausfuhrnachweis nicht per se zur Versagung der Umsatzsteuerbefreiung führen (§ 6 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz, §§ 8 ff. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). Wichtig bleibt, dass die materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen. Durch eine aktuelle Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses gibt es nun mehr Klarheit, welche alternativen Nachweismöglichkeiten für den Exportnachweis genutzt werden können. 

Beachten Sie:  Das betrifft v. a. Fälle, in denen kein formeller Ausfuhrnachweis möglich ist. Dann muss die tatsächliche Ausfuhr anderweitig objektiv belegbar sein. Als solche Ersatznachweise gelten insbesondere Bescheinigungen deutscher Auslandsvertretungen oder des Auswärtigen Amts, Belege über die Verzollung durch Drittlandszollstellen, Transportdokumente der Bundeswehr oder Abwicklungsscheine. 

Praxistipp:  Exporteure sollten ihre Prozesse prüfen und ggf. anpassen. Es besteht zwar nun mehr Flexibilität bei den Ersatznachweisen, wichtiger denn je ist aber eine sorgfältige Dokumentation. 

Quellen: BMF-Schreiben vom 1.7.2025, Az. III C 3 - S 7134/00025/002/012

Beitrag veröffentlicht am
16. September 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

nachbar-haus-wohnung
Wohnungseigentumsrecht
12.01.2026

Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

Beitrag lesen
Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

Beitrag lesen
Auto-winter-schnee-verkehr
Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Haftungsrecht
12.01.2026

Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

Beitrag lesen