Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Export: Bundesfinanzministerium konkretisiert Anforderungen an steuerfreie Ausfuhrlieferungen

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt und wichtige Klarstellungen für die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen bekannt gegeben, die besonders für Exporteure wichtig sind.

Hintergrund

Nach zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs aus 2018 und 2019 dürfen formelle Mängel beim Ausfuhrnachweis nicht per se zur Versagung der Umsatzsteuerbefreiung führen (§ 6 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz, §§ 8 ff. Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung). Wichtig bleibt, dass die materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen. Durch eine aktuelle Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses gibt es nun mehr Klarheit, welche alternativen Nachweismöglichkeiten für den Exportnachweis genutzt werden können. 

Beachten Sie:  Das betrifft v. a. Fälle, in denen kein formeller Ausfuhrnachweis möglich ist. Dann muss die tatsächliche Ausfuhr anderweitig objektiv belegbar sein. Als solche Ersatznachweise gelten insbesondere Bescheinigungen deutscher Auslandsvertretungen oder des Auswärtigen Amts, Belege über die Verzollung durch Drittlandszollstellen, Transportdokumente der Bundeswehr oder Abwicklungsscheine. 

Praxistipp:  Exporteure sollten ihre Prozesse prüfen und ggf. anpassen. Es besteht zwar nun mehr Flexibilität bei den Ersatznachweisen, wichtiger denn je ist aber eine sorgfältige Dokumentation. 

Quellen: BMF-Schreiben vom 1.7.2025, Az. III C 3 - S 7134/00025/002/012

Beitrag veröffentlicht am
16. September 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

unterschrift-signatur-vertrag-notar
AGB, Verbraucherrecht, Vertragsrecht
22.12.2025

„Es gelten die online abrufbaren AGB“ unzureichend

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem Vertragsangebot ist unklar und unwirksam

Beitrag lesen
M&A, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht
22.12.2025

Einbeziehung der Weinstein-Garantie: Wie Unternehmen #MeToo-Risiken bei Fusionen und Übernahmen reduzieren können (NLD)

Bei der Gestaltung von Übernahmeverträgen ist es ratsam, auch an mögliche #MeToo-Risiken zu denken, die der Käufer eingeht, und diese durch eine sogenannte Weinstein-Klausel zu überwinden.

Beitrag lesen
Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

Beitrag lesen