Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Verbrauchervertrag
Alleingesellschafter: Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt nicht für den Bürgen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.
Mag. rer. publ. Ulf Linder · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Umwandlung von Unternehmen
Einbringung: Zur Sperrfristverletzung bei Verschmelzung zum Buchwert
Die Umwandlung von Unternehmen gilt gemeinhin als äußerst komplex. Allein aus steuerlicher Sicht gilt es, die Umwandlung nach verschiedenen Facetten zu beurteilen, zum Beispiel hinsichtlich der Körperschaft-, Gewerbe-, Grunderwerb- und sogar Umsatz- und Schenkungsteuer. Doch mit der steuerrechtlichen Beurteilung der Umwandlung selbst ist es nicht getan. Zahlreiche Vorschriften im Umwandlungssteuergesetz enthalten zur Abmilderung von vermeintlichen Gestaltungsmissbräuchen Sperrfristen.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)
WEG
WEG-Eigentümerversammlung darf nicht an einem Feiertag stattfinden
Das Amtsgericht (AG) Biedenkopf hat nun festgestellt: Die Terminierung einer Wohnungseigentümerversammlung an einem allgemeinen christlichen Feiertag ist unzumutbar. Dies gelte auch, wenn alle Miteigentümer muslimischen Glaubens sind.
Matthias Allwinn · Pfeiffer Link & Partner Notare – Rechtsanwälte – Fachanwälte, Darmstadt (Deutschland)
Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht: faires Verhandeln & Anfechtung
Arbeitsverhältnisse können nicht nur durch Ausspruch einer Kündigung enden: auch ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann ein Arbeitsverhältnis wirksam beenden. Damit der Aufhebungsvertrag tatsächlich Wirkung entfaltet, muss er schriftlich geschlossen werden. Ist der Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, sind die Möglichkeiten, sich von dem Aufhebungsvertrag wieder zu lösen, allerdings äußerst eingeschränkt. Dieser Schritt will deshalb gut überlegt sein.
Dr. Jörg Wernery · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Erbrecht:
Auch Enterbte dürfen eine Testamentsabschrift einsehen
Mit dem Tod entfällt das Interesse des Erblassers an der Geheimhaltung seines letzten Willens den gesetzlichen Erben gegenüber insoweit, als der letzte Wille diese betrifft. Denn um sicherzustellen, dass der letzte Wille auch tatsächlich verwirklicht wird, müssen insbesondere über die Erbeinsetzung der testamentarischen Erben und die damit verbundene Enterbung der gesetzlichen Erben auch Letztere informiert werden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.